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sonne2010
Anmeldedatum: 21.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 21.06.2010, 19:21 Titel: Elterngeld für Mutter NUR im 13. und 14 Monat |
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Hallo!
Unser Sohn ist im August 2009 geboren worden. Ich habe Mutterschaftsgeld für 2 Monate bekommen in der Mutterschutzfrist nach der Geburt. Mein Mann hatte in den Lebensmonaten 3 und 4 EZ und hat in diesem Zeitraum Elterngeld bezogen. Wenn ich Bezugszeitraum des Mutterschaftsgeldes und die 2 Monate meines Mannes von den uns zustehenden 14 Monaten abziehe, bleiben noch 10 Monate Elterngeldanspruch theoretisch übrig. Von diesen 10 Monaten möchte ich nun noch 2 in den Lebensmonaten 13 und 14 in Anspruch nehmen. Den Antrag haben wir damals allerdings nur für meinen Mann ausgefüllt, da meine EZ zu diesem Zeitpunkt noch nicht feststand. Habe ich in den Monaten 13 und 14 noch Anspruch auf Elterngeld? Vielen Dank im Voraus! |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 21.06.2010, 23:21 Titel: |
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| Natürlich. |
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sonne2010
Anmeldedatum: 21.06.2010 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.06.2010, 07:29 Titel: |
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| Vielen Dank! Die Dame von der Elterngeldstelle meinte nämlich, ich hätte keine Anspruch mehr (ihre Begründung hatte irgendwas mit der Verrechnung des Mutterschaftsgeldes zu tun). Außerdem hatte sie bereits bei der ANtragstellung meines Mannes irgendwas davon gesagt, dass, wenn ich nicht auch gleich den Antrag stellen würde, mein Anspruch verwirkt wäre??!! Aber gut, scheint ja nicht zu stimmen, dann stell ich auf jeden Fall mal einen Antrag:-) |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 23.06.2010, 07:15 Titel: |
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| So ein Blödsinn. Du kannst seit dem 1.1.2009 sogar den Antrag bei 14 verbrauchten Monaten noch einmal ändern. Wenn ihr die nicht mal beantragt habt, dann sollte das gar kein Problem sein. Wenn dein Mann 12 Monate genommen hätte hättest du keinen Anspruch, aber bei euch sind ja noch jede Menge Monate übrig. |
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