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Anja001g
Anmeldedatum: 16.02.2010 Beiträge: 9
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Verfasst am: 07.07.2010, 10:44 Titel: Panik - Krankengeld bei EG Berechnung |
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Hallo miteinander,
ich glaube das ich gleich in Panik ausbreche, ausser es kann mich jemand beruhigen.
Wir wollen morgen Elterngeld für mich und meinen Mann beantragen und haben vorher kurz angerufen, damit wir auch keine Unterlagen vergessen.
Dabei kam folgende Frage auf:
Ich war krank geschrieben letztes Jahr (eigentlich nicht Schwangerschaftsbedingt - meiner Meinung nach - aber wie kann man das nachweisen und danach hatte ich nach Prüfung des MDK ein Beschäftigungsverbot, da es eine Gefährdung für Mutter und Kind gäbe, wenn ich wieder arbeiten gehen würde). Meine Frage, das Krankengeld wird wirklich mit 0 € angesetzt für die Monate und fließt nicht in die Berechnung des EG ein? Das wäre ja eine Katastrophe! Oder werden dann Einkommensmonate von vorher genommen, sodas ich dann trotzdem auf 12 Monate Berechnung komme?
Wieso zählt Krankengeld eigentlich nicht auch als Einkommen? Auch wenn es nur 80% sind, ist es doch besser als wenn es nur mit 0€ angesetzt werden würde, oder nicht?
Und wenn es Schwangerschaftsbedingt wäre, dann würde das Krankengeld mit reingerechnet werden?
Vielen lieben dank, für eure hoffentlich schnelle Antwort.
LG Anja |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 07.07.2010, 11:27 Titel: Re: Panik - Krankengeld bei EG Berechnung |
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| Anja001g hat Folgendes geschrieben: |
Meine Frage, das Krankengeld wird wirklich mit 0 € angesetzt für die Monate und fließt nicht in die Berechnung des EG ein? Das wäre ja eine Katastrophe! Oder werden dann Einkommensmonate von vorher genommen, sodas ich dann trotzdem auf 12 Monate Berechnung komme?
Wieso zählt Krankengeld eigentlich nicht auch als Einkommen? Auch wenn es nur 80% sind, ist es doch besser als wenn es nur mit 0€ angesetzt werden würde, oder nicht?
Und wenn es Schwangerschaftsbedingt wäre, dann würde das Krankengeld mit reingerechnet werden?
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Ja, wird mit 0 berechnet.
Es ist kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit, sondern eine Lohnersatzleistung, deshalb gehts nicht mit einzurechnen!
Nein, wenns schwangerschaftbedingt war, dann werden dieses Moante durch vorherige Moante ersetzt.
Wie lange warst du denn krankgeschrieben? Denn im BV hast du ja voelles Gehalt bekommen und das zählt natürlich! |
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Anja001g
Anmeldedatum: 16.02.2010 Beiträge: 9
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Verfasst am: 07.07.2010, 11:36 Titel: |
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Vielen Dank für deine super schnelle Antwort. Wenn sie mich auch nicht gerade erfreut.
Bei mir ist es so. Ich war bereits während der Schwangerschaft meines 2. Kindes ab der 9. Woche im Beschäftigungsverbot, wegen Unzumutbarkeit am Arbeitsplatz und Mutter/Kindesgefährdung wegen Mobbing (Schwangerschaft und anderen Sachen) usw... das war 2008. Am 17.08.2008 kam mein Sohn dann zur Welt. Ich nahm 1 Jahr Elternzeit. Danach war ich Kind krank und vom 21.08.2009 - 27.01.2010 war ich dann wieder krank geschrieben von einem Psychiater, wegen des selben Problems. Meine Krankenkasse wollte dann vom MDK prüfen lassen, ob für mich nicht eher ein BV in Frage käme und so war es dann auch. Ab dem 28.01.2010 hatte ich dann BV. Wären dann dementsprechend 4 Monate die nicht mit berechnet werden würden. Das ist ein Weltuntergang!!!
Nun noch eine Frage: Woher weiß ich, oder wie kann das die Elterngeldstelle prüfen, aus welchem Grund ich nun krank geschrieben war? Was für einen Nachweis brauchen die, ob ich nun Schwangerschaftsbedingt oder nicht, krank geschrieben war?
Die Frage ist, klingt es nach Schwangerschaftsbeding oder klingt es nicht danach?
Beste Grüße Anja |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 07.07.2010, 23:39 Titel: |
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| Du brauchst ein Attest vom Arzt, wo das draufsteht ob schwangerschwangerschaftsbedingt oder nicht. Für mich klingts eher so als ob Septermber bis Dezember ohne Einkommen gerechnet werden! |
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