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Wenig Elterngeld beim 2. Kind 2007

 
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Eleonore



Anmeldedatum: 21.10.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.12.2007, 20:18    Titel: Wenig Elterngeld beim 2. Kind 2007 Antworten mit Zitat

Vor der Geburt meines ersten Kindes in 11/2004 war ich fast 10 Jahre voll (nichtselbständig)berufstätig und habe dann Elternzeit bis 31.07.2007 genommen. Mein zweites Kind wurde im September 2007 geboren, so daß ich vor Beginn des 2. Mutterschutzes nur 5 Tage gearbeitet habe. Während der Elternzeit war ich in geringem Umfang selbständig tätig.

Wird mir, obwohl ich meine Arbeit wieder aufgenommen hatte und mir nachweislich durch die Elternzeit für das zweite Kind mein volles Gehalt ausfällt ( und das Elterngeld soll ja ein Ersatz dafür sein), mein volles Gehalt vor der Geburt des 1. Kindes nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen?
Ich habe irgendwo gelesen, daß bei Eltergeldbezug für das erste Kind bei der Elterngeldberechnung für das zweite Kind das Einkommen von 6 Monaten vor dem 1. Kind und 6 Monaten vor dem zweiten Kind als Berechnungsgrundlage genommen wird. Weiß jemand, ob das stimmt ?

Wer ist in der ähnlichen Situation, daß er wegen Erziehungszeit für das erste Kind kein/kaum Einkommen vor der Geburt des zweiten Kindes hatte?
Gibt es schon Klagen? Hat jemand schon ein Ergebniss einer Klage?
Wie gehe ich am besten vor?

Eleonore
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Omimi



Anmeldedatum: 04.05.2006
Beiträge: 1992

BeitragVerfasst am: 29.12.2007, 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer ist in der ähnlichen Situation, daß er wegen Erziehungszeit für das erste Kind kein/kaum Einkommen vor der Geburt des zweiten Kindes hatte?
Gibt es schon Klagen? Hat jemand schon ein Ergebniss einer Klage?
Wie gehe ich am besten vor?

Da hätte die Suchfunktion schon weitergeholfen

Und etwas "einlesen".... Wink
http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewforum.php?f=80&sid=ad881ebcd9c95a39b952861defbfbb89


Geschwisterregelung:
Wenn nach einem Kind, welches vor dem 01.01.07 geboren wurde, nicht wieder gearbeitet wurde (Mutter), und dann ein weiteres Kind zur Welt kommt, gibt es nur den Sockelbetrag (300€) sowie den Geschwisterbonus(mindestens 75€), solange das 1. Kind noch keine 3 Jahre alt ist oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind.

Zitat:
Während der Elternzeit war ich in geringem Umfang selbständig tätig.

Hast du das nicht angegeben?


http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/Politikbereiche/familie,did=76694.html
Was erhalten Selbstständige?

Gruß
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