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Krankengeld + Kurzarbeit + 13. Monatsgehalt - Partnermonate

 
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mila82



Anmeldedatum: 28.03.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 30.03.2011, 10:04    Titel: Krankengeld + Kurzarbeit + 13. Monatsgehalt - Partnermonate Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich weiß, dass diese Themen schon mehrfach durchdiskutiert wurden, aber ich bin schlichtweg am Verzweifeln und hoffe auf Hilfe (komme aus NRW, falls das wichtig ist). Der voraussichtliche Geburtstermin ist übrigens der 10.04.2011.


SITUATION
Mein Ehemann möchte 2 Partnermonate nehmen. Nun ist es so, dass er im letzten Jahr sowohl von Kurzarbeit betroffen war, als auch für 2 Monate krank war, somit Krankengeld erhalten hat und zudem erhält er ein 13. Monatsgehalt, das fester Vertragsbestandteil ist.

Nun zu den einzelnen Punkten:

KURZARBEIT
Dass das Kurzarbeitergeld bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt wird, ist ja halbwegs verständlich und nun gut, damit müssen wir wohl leben, auch wenn es nicht so schön ist. Oder gibt es hier mittlerweile schon irgendwelche Änderungen, sodass das Kurzarbeitergeld evtl. wenigstens anteilig berücksichtigt wird o.ä.?

KRANKENGELD
Dass das Krankengeld gar nicht berücksichtigt wird, erschließt sich mir leider so gar nicht. Es ist doch so, dass das Krankengeld das laufende Einkommen des Kranken sichern soll. In dieser Zeit erhält man zwar kein richtiges Gehalt/Einkommen, aber Geld, das man eben braucht, um über die Runden zu kommen (die Krankheit sucht man sich ja nicht aus). Ebenso soll ja auch das Elterngeld als "Ersatz" für das eigentliche durchschnittliche Gehalt dienen.
Dass bei uns nun die 2 Monate mit Krankengeld gar nicht berücksichtigt werden, wirkt sich schon sehr erheblich auf die Höhe des Elterngeldes aus. Gibt es hier denn keine Möglichkeit, dass evtl. andere Monate als Grundlage genommen werden (wie es bei Schwangeren im Krankheitsfall ist)? Oder gibt es schon irgendwelche gesetzlichen Änderungen oder Gerichtsbeschlüsse? Ich kann diesen Punkt leider so überhaupt nicht nachvollziehen.

13. MONATSGEHALT
Diese Gehaltszahlung ist bei meinem Mann ein fester Vertragsbestandteil, es wird jedoch einfach nur am Ende des Jahres ausgezahlt. Es wird jedes Jahr gezahlt und ist somit eigentlich auch zu dem Durchschnittseinkommen eines Jahres mit einzubeziehen. Dieses 13. Gehalt würde er auch anteilig erhalten, wenn er bspw. Anfang oder Mitte des Jahres kündigen/gekündigt werden würde. Wir rechnen jedes Jahr wieder mit diesem Geld und verplanen es meistens für Versicherungen etc.; es gehört für mich also auch zum durchschnittlichen Jahreseinkommen meines Mannes! Wie ist es in so einem Fall?


Auch wenn sich die Elterngeld-Zahlung nur auf 2 Monate bezieht, macht sich die Summe der Punkte, die nicht berücksichtigt werden, doch ganz schön stark bemerkbar.

Ich hoffe auf Tipps, Erfahrungsberichte o.ä.!!

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
mila82


Zuletzt bearbeitet von mila82 am 01.04.2011, 15:00, insgesamt einmal bearbeitet
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kg



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Beiträge: 307
Wohnort: Neuwied

BeitragVerfasst am: 30.03.2011, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, leider schlechte Nachricht: Sad
Elterngeld soll ausfallendes Erwerbseinkommen ersetzen. Da Krankengeld kein steuerpflichtiges Erwerbseinkommen ist, sondern eine Lohnersatzleistung, kann es nicht berücksichtigt werden (das BEEG nimmt da Bezug auf das Einkommensteuergesetz). Die beiden Monate gelten dann als 0,00 Einkommen. Da gibts auch keine Verschiebung.
Im Lohnsteuerabzugsverfahren als sonstige Bezüge behandelte Einnahmen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.) werden nicht berücksichtigt. Wenn also der AG das 13. Gehalt als sonstigen Bezug versteuert (was er eigentlich muss), bleibt der Betrag außen vor.

kg
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mila82



Anmeldedatum: 28.03.2011
Beiträge: 8

BeitragVerfasst am: 01.04.2011, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die rasche Antwort. Habe mir so etwas ja schon gedacht...leider.

Habe jetzt allerdings etwas gelesen, bei dem ich mir nicht ganz sicher bin, ob man das 13. Monatsgehalt auch darunter definieren könnte. Und zwar als zunächst "vorenthaltenes Arbeitsentgelt". Oder ist ein 13. Gehalt, das wie gesagt ein fester Vertragsbestandteil ist, darunter nicht zu verstehen
(wie es auch hier unter einem anderen Gesichtspunkt diskutiert wurde http://www.elterngeld.net/elterngeld-forum/viewtopic.php?t=5448&sid=9cc7be7265571de5e094274be524ed68)?
Finde eine Berücksichtigung von Überstunden sogar fraglicher, denn diese stellen ja so ganz und gar nicht das Norm-Einkommen dar, da sie ja sehr variieren können!!

Hat noch jemand anders ggf. Tipps oder gar Erfahrungen gesammelt??

MfG
mila82
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kg



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Beiträge: 307
Wohnort: Neuwied

BeitragVerfasst am: 14.04.2011, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendungen usw. fallen eindeutig unter den sonstigen Bezug nach §§ 38a, 39b EStG und den dazu ergangenen Lohnsteuerrichtlinen.
Mit der Änderung des BEEG hat der Gesetzgeber in § 2 Abs. 7 deutlich gemacht, dass diese Beträge außen vor bleiben.

kg
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badnabe
Gast





BeitragVerfasst am: 17.04.2011, 11:28    Titel: амур с& Antworten mit Zitat

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fleissige



Anmeldedatum: 08.03.2011
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.04.2011, 09:16    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldige, aber verstehe nicht , was soll das sein der letzte Beitrag, sind wir in Russland oder wo?
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badnabe
Gast





BeitragVerfasst am: 21.04.2011, 15:38    Titel: чат зн& Antworten mit Zitat

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badnabe
Gast





BeitragVerfasst am: 27.04.2011, 12:00    Titel: знако& Antworten mit Zitat

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badnabe
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BeitragVerfasst am: 03.05.2011, 20:42    Titel: секс з& Antworten mit Zitat

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