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Marlen80
Anmeldedatum: 29.01.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: 09.02.2011, 14:13 Titel: Elterngeld aus nichtselbst. und selbständiger Arbeit |
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Hallo an die Profis,
ich hab eine Frage, die mich echt noch verrückt macht.
folgende Situation
Ich habe am 31.12.2010 meine Tochter bekommen.
In 2010 hab ich in meinem Hauptjob als angestellte 34 h die Woche gearbeitet und habe nebenbei als Kursleiterin für Babyschwimmen durchschnittlich 2 h die Woche gearbeitet, das Geld dafür erhalte ich, indem ich Rechnung an eine Schwimmschule stelle.
ich habe aber kein gewerbe angemeldet.
nun möchte die Elterngeldstelle aber, das steuerl Jahr 2009 als Veranlagung hernehmen. nur weil ich Rechnung stelle und für den nebenjob steuern bezahle.
Aber in 2009 habe ich in meinem Hauptjob nur 20 h gearbeitet, und somit auch weniger verdient und auch das Elterngeld würde dann ja um einiges geringer ausfallen.
Am Nebenjob hat sich da nix geändert, es handelt sich um nicht mal 2000 euro im jahr.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Außerdem entzieht sich mir diese Verfahrensweise jeglicher Logik, außer dass ich eben weniger Geld bekommen würde.
Weiß jemand Rat?
Vielen Dank schonmal
LG
Marlen |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 10.02.2011, 15:43 Titel: |
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Da würde ich mich wohl auf einen Streit mit der Elternegldstelle einlassen, denn du ahst ja nicht durchgängig 12 Monate vor geburt Einkommen aus nicht-selbstständiger udn selbstständiger Arbeit gehabt.
Kannst du z.B. nachweisen, dass du eine Vereinbarung z.B. beendet hast bei der Selbstständigkeit, so dass es ruhte, dann ist der "normale" Zeitraum entscheidend oder meiner Meinugn nach eben schon alleine durchs Mutterschaftsgeld.
Sosnt ist es so korrekt. |
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Marlen80
Anmeldedatum: 29.01.2011 Beiträge: 2
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Verfasst am: 11.02.2011, 17:28 Titel: |
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hallo susannea,
danke für deine antwort.
ich versteh es jetzt nicht ganz. was meinst du mit durchgängig die letzten 12 monate?
ich hab auf dem antrag schon durchgängig angegeben, weil mir gar nicht bewusst ist, was genau damit gemeint ist.
da ich ja kein gewerbe angemeldet habe, hab ich ja eigentlich nix durchgängig gemacht.
irgendwie kommt mir vor, dass die mitarbeiter der elterngeldstelle einfach nach schema f arbeiten, ohne sich den individuellen fall mal anzusehen. |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 11.02.2011, 18:25 Titel: |
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Das Gesetz sagt, wenn du in den letzten 12 Moanten vor der Geburt und im letzten Veranlagungszeitraum beide Tätigkeiten durchgängig ausgeübt hast, ist der letzte Veranlagungszeitraum zu nehmen.
Nun hast du ja aber meine Meinugn nach die nicht-selbstständige Tätigkeit z.B. nicht durchgängig in den 12 Monaten vor der Geburt ausgeübt, du bist ja in den Mutterschutz gegangen. Allerdings wird das untershciedlich interpretiert.
Um es anders berechnen lassen zu können, müßtest du also eine Unterbrechung nachweisen. Bei Gewerbe tut man dies mit An- und Abmeldung (sei es auch nur für einen Tag), wie du das nun machen sollst, weiß ich auch nicht, zumal du ja durchgängig angegeben hast und nun für einen Widerspruch eine Begründung bräuchtest, warum dies nicht zutrifft!
Hier wäre es wohl günstiger gewesen, wenn vorher gefragt worden wäre! |
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