| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
tapsy
Anmeldedatum: 21.01.2007 Beiträge: 13 Wohnort: Metzingen
|
Verfasst am: 06.02.2011, 14:31 Titel: Mutterschafsgeld geringer als Elterngeld |
|
|
Hallo,
folgende Situation ist bei mir eingetreten:
- ich habe bis zum 31.12.2010 gearbeitet
- mein ET ist der 08.03.2011
- Arbeitslosengeld vom 01.01.2011 - 23.01.2011 erhalten
- Mutterschutz ab 24.01.2011
Ich bekomme nun in meiner Mutterschutzzeit nur Geld von der KK und zwar die 13 €/ Tag. Ab der Geburt meines Kindes habe ich Anspruch auf Elterngeld. Wenn ich bei meinem AG geblieben wäre, hätte ich ja nach der Geburt 8 Wochen lang die 13 € von der KK bekommen und der AG zahlt ja den Rest bis zur Höhe des letzten Gehaltes (das AA macht es ja nicht, also bleibt es bei den 13 €).
Und nun zu meiner Frage: mein Elterngeld wäre aber um 1100 €. Was bekomme ich nun nach der Geburt? Nur das Mutterschaftsgeld von der KK oder Elterngeld und das in Höhe von den 1.100 € - dem Mutterschaftsgeld von der KK?
Ich hoffe ich habe die Frage verständlich gestellt und danke schon mal für die Antworten.
LG
Tapsy |
|
| Nach oben |
|
 |
Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
|
Verfasst am: 06.02.2011, 20:05 Titel: Re: Mutterschafsgeld geringer als Elterngeld |
|
|
| tapsy hat Folgendes geschrieben: |
Hallo,
folgende Situation ist bei mir eingetreten:
- ich habe bis zum 31.12.2010 gearbeitet
- mein ET ist der 08.03.2011
- Arbeitslosengeld vom 01.01.2011 - 23.01.2011 erhalten
- Mutterschutz ab 24.01.2011
Ich bekomme nun in meiner Mutterschutzzeit nur Geld von der KK und zwar die 13 €/ Tag. Ab der Geburt meines Kindes habe ich Anspruch auf Elterngeld. Wenn ich bei meinem AG geblieben wäre, hätte ich ja nach der Geburt 8 Wochen lang die 13 € von der KK bekommen und der AG zahlt ja den Rest bis zur Höhe des letzten Gehaltes (das AA macht es ja nicht, also bleibt es bei den 13 €).
Und nun zu meiner Frage: mein Elterngeld wäre aber um 1100 €. Was bekomme ich nun nach der Geburt? Nur das Mutterschaftsgeld von der KK oder Elterngeld und das in Höhe von den 1.100 € - dem Mutterschaftsgeld von der KK?
|
1. Du musst von der KK Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI erhalten! NIcht nur 13 Euro je Tag!
2. Anspruch auf Elterngeld hast du erst nach dem Mutterschaftsgeld (in Höhe des ALGI) oder aufstockend zum Mutterschaftsgeld, wenn das Elterngeld höher ist.
Hast du der KK mitgeteilt, dass du vorher ALGI bekommen hast? HAst du schon einen Beschied von der KK das du nur 13 Euro täglich kriegst, denn das ist definitv falsch! |
|
| Nach oben |
|
 |
tapsy
Anmeldedatum: 21.01.2007 Beiträge: 13 Wohnort: Metzingen
|
Verfasst am: 07.02.2011, 09:42 Titel: |
|
|
Hallo Susannea,
vielen Dank für deine Antwort. Jetzt habe ich das endlich verstanden! Meine KK hat mir das leider so nicht erklärt, hat aber auch nicht dem widersprochen. Ich habe denen jetzt alle Unterlagen zugesandt die die für die Berechnung brauchen und warte dann auf Antwort. Ja mein Arbeitslosengeld ist dann höher als das Elterngeld und somit hätte ich die Antwort auf meine Fragen.
Vielen lieben Dank nochmal und echt toll dass es dieses Forum gibt, ansonsten wird man aus Internet und Telefonate mit den ganzen Behörden nicht schlau.
Weiter so und vielleicht bis bald
Tapsy |
|
| Nach oben |
|
 |
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|