Elterngeld www.elterngeld.net
Forum zum Elterngeld
 
 FAQFAQ   SuchenSuchen   MitgliederlisteMitgliederliste   BenutzergruppenBenutzergruppen   RegistrierenRegistrieren 
 ProfilProfil   Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen   LoginLogin 
Elterngeld

NEU: Antrags-Service zum Elterngeld

Mutterschafsgeld geringer als Elterngeld

 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.elterngeld.net Foren-Übersicht -> Anspruch auf Elterngeld und Berechnung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tapsy



Anmeldedatum: 21.01.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Metzingen

BeitragVerfasst am: 06.02.2011, 14:31    Titel: Mutterschafsgeld geringer als Elterngeld Antworten mit Zitat

Hallo,
folgende Situation ist bei mir eingetreten:
- ich habe bis zum 31.12.2010 gearbeitet
- mein ET ist der 08.03.2011
- Arbeitslosengeld vom 01.01.2011 - 23.01.2011 erhalten
- Mutterschutz ab 24.01.2011

Ich bekomme nun in meiner Mutterschutzzeit nur Geld von der KK und zwar die 13 €/ Tag. Ab der Geburt meines Kindes habe ich Anspruch auf Elterngeld. Wenn ich bei meinem AG geblieben wäre, hätte ich ja nach der Geburt 8 Wochen lang die 13 € von der KK bekommen und der AG zahlt ja den Rest bis zur Höhe des letzten Gehaltes (das AA macht es ja nicht, also bleibt es bei den 13 €).
Und nun zu meiner Frage: mein Elterngeld wäre aber um 1100 €. Was bekomme ich nun nach der Geburt? Nur das Mutterschaftsgeld von der KK oder Elterngeld und das in Höhe von den 1.100 € - dem Mutterschaftsgeld von der KK?

Ich hoffe ich habe die Frage verständlich gestellt und danke schon mal für die Antworten.

LG

Tapsy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Susannea



Anmeldedatum: 01.10.2006
Beiträge: 2974
Wohnort: Oranienburg

BeitragVerfasst am: 06.02.2011, 20:05    Titel: Re: Mutterschafsgeld geringer als Elterngeld Antworten mit Zitat

tapsy hat Folgendes geschrieben:
Hallo,
folgende Situation ist bei mir eingetreten:
- ich habe bis zum 31.12.2010 gearbeitet
- mein ET ist der 08.03.2011
- Arbeitslosengeld vom 01.01.2011 - 23.01.2011 erhalten
- Mutterschutz ab 24.01.2011

Ich bekomme nun in meiner Mutterschutzzeit nur Geld von der KK und zwar die 13 €/ Tag. Ab der Geburt meines Kindes habe ich Anspruch auf Elterngeld. Wenn ich bei meinem AG geblieben wäre, hätte ich ja nach der Geburt 8 Wochen lang die 13 € von der KK bekommen und der AG zahlt ja den Rest bis zur Höhe des letzten Gehaltes (das AA macht es ja nicht, also bleibt es bei den 13 €).
Und nun zu meiner Frage: mein Elterngeld wäre aber um 1100 €. Was bekomme ich nun nach der Geburt? Nur das Mutterschaftsgeld von der KK oder Elterngeld und das in Höhe von den 1.100 € - dem Mutterschaftsgeld von der KK?


1. Du musst von der KK Mutterschaftsgeld in Höhe des ALGI erhalten! NIcht nur 13 Euro je Tag!

2. Anspruch auf Elterngeld hast du erst nach dem Mutterschaftsgeld (in Höhe des ALGI) oder aufstockend zum Mutterschaftsgeld, wenn das Elterngeld höher ist.

Hast du der KK mitgeteilt, dass du vorher ALGI bekommen hast? HAst du schon einen Beschied von der KK das du nur 13 Euro täglich kriegst, denn das ist definitv falsch!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
tapsy



Anmeldedatum: 21.01.2007
Beiträge: 13
Wohnort: Metzingen

BeitragVerfasst am: 07.02.2011, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Susannea,
vielen Dank für deine Antwort. Jetzt habe ich das endlich verstanden! Meine KK hat mir das leider so nicht erklärt, hat aber auch nicht dem widersprochen. Ich habe denen jetzt alle Unterlagen zugesandt die die für die Berechnung brauchen und warte dann auf Antwort. Ja mein Arbeitslosengeld ist dann höher als das Elterngeld und somit hätte ich die Antwort auf meine Fragen.
Vielen lieben Dank nochmal und echt toll dass es dieses Forum gibt, ansonsten wird man aus Internet und Telefonate mit den ganzen Behörden nicht schlau.
Weiter so und vielleicht bis bald
Tapsy
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:   
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen    www.elterngeld.net Foren-Übersicht -> Anspruch auf Elterngeld und Berechnung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehe zu:  
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
Deutsche Übersetzung von phpBB.de