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Tafkar
Anmeldedatum: 03.11.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: 05.11.2010, 18:51 Titel: Elterngeld....ich kapier´s nicht ?! |
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Hi,
auch ich brauche mal bitte Hilfe, da die Berechnung des Elterngeldes in meinen Augen doch kompliziert ist . Folgende Situation :
1. Kind geboren am 6.2.2010 (kerngesund, alles super aber 3 Woche zu früh (37+0 = also kein Frühchen mehr) VET 26.2.10. Wegen des errechneten Termin´s Mutterschutz seit 15.01.10.
2. Die Elternzeit wurde mit dem AG auf 2 Jahre festgelegt und der Arbeitsvertrag ist nicht gekündigt.
3. Das Elterngeld läuft bis zum Februar 2011.
4. Bin verheiratet und in Lst.Kl. 3. Das Kind ist über mich versichert, da mein Mann privat versichert ist.
Das war´s zum ersten Kind, denn :
1. Ich bin wieder schwanger. VET 20.6.2011.
2. Also Mutterschutz ab 06.05.2011
Meine Frage :
1. Wie muß ich die 3 Wochen ansetzen, die unser 1. Kind früher geboren ist? Verlängert sich die „gesamte“ Zeit auf 12 Monate+3 Wochen???
2. Das Elterngeld wurde berechnet von den Monaten Januar 2009 – Dezember 2009. Wenn ich das System richtig verstehe, wird für die „neue“ Berechnung folgendes zu Grunde gelegt : 03. + 04. 2011 = kein Elterngeld mehr, aber Elternzeit und dann noch die verbleibenden 10 Monate vor der Geburt des ersten Kindes also 03.2009 – 12.2009
3. Wäre es ratsam in den Monaten 03 + 04 2011 arbeiten zu gehen (wenn ja, über 400 Euro ?)
4. Was passiert mit diesen Monaten wenn es mir nicht gut gehen würde und mich meine Frauenärztin krank schreiben würde ?
5. Wie sieht es gundsätzlich mit einer „Krankschreibung“ während der Elternzeit (die ich ja im Moment habe) aus.
Danke für die Antworten !!!!
CU
Tafkar  |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 06.11.2010, 01:11 Titel: |
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Du müßtest doch vom 1. Kind den Elterngeldbescheid haben, oder? Da steht doch drin bis wann Elterngeld gezahlt wird bis wann das Mutterschaftsgeld angerechnet wurde usw.!
1. Die 3 Wochen waren im Mutterschutz und da nur auf 12 MOnate Lohnersatzleistungen nach der Geburt Anspruch besteht gabs eben dann weniger Elterngeld! Elternzeit endet trotzdem einen Tag vor dem 2. Geburtstag! Achtung, erst danach fürs 2. Kind Elternzeit nehmen iund evtl. das letzte Jahr übertragen lassen auf nach dem 3. Geburtstag!
2. Berechnung stimmt!
3. Klar, denn jeder Euro erhöht doch den Durchschnitt fürs Elterngeld! Also auch über 400 Euro wenn dann mehr als 476,67 Euro rauskommen Netto!
4. Bist du schwangerschaftsbedingt krankgeschrieben und kannst deswegen nicht arbeiten gehen, dann müssen die Monate ersetzt werden, ich weiß aber nicht, ob du dafür nicht mindestens einen Arbeitsvertrag (Teilzeit, 400 Euro o.ä.) vorweisen musst um den Einkommensverlust dadurch nachzuweisen.
Evtl. lehnt der AG auch einfach Teilzeit in Elternzeit ab, du hättest damit Anspruch auf ALGI, aber durch Krankheit gibts nur Krankengeld und somit dürfen die Monate nicht berücksichtigt werden. BV geht natürlich auch.
5. Wenn du arbeitest oder arbeitslos bist kein Problem, sonst interessiert das eher nicht! |
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Tafkar
Anmeldedatum: 03.11.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: 06.11.2010, 19:17 Titel: |
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Hi Susannea,
hatte gehofft von Dir so eine schnelle Antwort zu bekommen .
Aber es ergeben sich trotzdem noch Fragen :
| Zitat: |
| Elternzeit endet trotzdem einen Tag vor dem 2. Geburtstag! Achtung, erst danach fürs 2. Kind Elternzeit nehmen iund evtl. das letzte Jahr übertragen lassen auf nach dem 3. Geburtstag! |
Ist klar beim ersten Kind nach 2 Jahren ist Elternzeit vorbei, aber warum erst dann für das zweite Elternzeit und was heißt übertragen lassen ???
| Zitat: |
| Also auch über 400 Euro wenn dann mehr als 476,67 Euro rauskommen Netto |
Warum nennst Du die Summe von 476,67 ???
| Zitat: |
| Evtl. lehnt der AG auch einfach Teilzeit in Elternzeit ab, du hättest damit Anspruch auf ALGI |
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und die auch bekommen. Warum sollte ich dann für 2 Monate wieder arbeiten (=höheres Elterngeld), bzw. warum habe ich Anspruch auf ALGI ? Bin doch in Elternzeit....
| Zitat: |
| BV geht natürlich auch. |
Was ist BV ???
Danke für die Antworten !!!!
CU
Tafkar |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 06.11.2010, 23:03 Titel: |
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| Tafkar hat Folgendes geschrieben: |
| Zitat: |
| Elternzeit endet trotzdem einen Tag vor dem 2. Geburtstag! Achtung, erst danach fürs 2. Kind Elternzeit nehmen iund evtl. das letzte Jahr übertragen lassen auf nach dem 3. Geburtstag! |
Ist klar beim ersten Kind nach 2 Jahren ist Elternzeit vorbei, aber warum erst dann für das zweite Elternzeit und was heißt übertragen lassen ??? |
Du brauchst doch nicht doppelte Elternzeit, also spar dir die Zeit auf, vorallem musst du dich dann erst danach für die näcshten 24 Moante festlegen
Übertragen lassen heißt, das du mit ienverständis des AG bis zu 12 Monaten je Kind nach dem 3. und vor dem 8. Geburtstag des Kindes nehmen kannst.
| Zitat: |
| Zitat: |
| Also auch über 400 Euro wenn dann mehr als 476,67 Euro rauskommen Netto |
Warum nennst Du die Summe von 476,67 ??? |
Weil über 400 Euro 76,67 Werbungskosten je Monat abgezogen werden, wenn du über 400 Euro bist, aber unter 476,67, dann hast du nachher weniger als 400 Euro die angerechnet werden, also lohnt es nicht!
| Zitat: |
| Zitat: |
| Evtl. lehnt der AG auch einfach Teilzeit in Elternzeit ab, du hättest damit Anspruch auf ALGI |
Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und die auch bekommen. Warum sollte ich dann für 2 Monate wieder arbeiten (=höheres Elterngeld), bzw. warum habe ich Anspruch auf ALGI ? Bin doch in Elternzeit.... |
Auch in Elternziet kann man bis 30h/Woche arbeiten gehen! Wenn der AG diese Teilzeit allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnt, dann hast du Anspruch auf ALGI!
| Zitat: |
| Zitat: |
| BV geht natürlich auch. |
Was ist BV ??? |
Ein Beschäftigungsverbot. Da bekommt man das volle Gehalt weiter, darf aber nicht arbeiten. |
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Tafkar
Anmeldedatum: 03.11.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: 13.11.2010, 18:21 Titel: |
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Hi,
ich nochmal mit weiteren Fragen :
| Zitat: |
| Du brauchst doch nicht doppelte Elternzeit, also spar dir die Zeit auf, vorallem musst du dich dann erst danach für die näcshten 24 Moante festlegen |
Ich habe ja wie berichtet 2 Jahre mit Einverständis des AG beantragt....also muß ich den AG nur berichten das ich wieder schwanger bin und erst kurz vor ende der 2 Jahre mitteilen wie es weitergehen soll? Es sei denn ich kann/darf/will wieder vorher arbeiten, oder?!
| Zitat: |
| Auch in Elternziet kann man bis 30h/Woche arbeiten gehen! Wenn der AG diese Teilzeit allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnt, dann hast du Anspruch auf ALGI! |
Wenn der AG mir keine Stelle anbietet/anbieten kann (für die 8 Wochen bis zur nächsten Mutterschutz Zeit)....kann ich dann ohne Probleme ALGI beantragen (für genau diese 2 Monate)? Will doch nach Ende der Elternzeit wieder beim alten AG arbeiten.
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Wenn die Ärztin mich krankheitsbedingt wegen der Schwangerschaft gerade in diesen 8 Wochen (Elterngeld ende - Mutterschutz Beginn) krankschreiben würde.....dann wären die 2 Monate doch auch raus aus der Berechnung des neuen Elterngeldes, oder?!
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Nur noch mal zum Verständiss : Letzte Zahlung Elterngeld 5.2.2011 - Beginn Mutterschutz 2. Kind 9.5.2011 = 2 Monate (März+April) .....is doch richtig, oder??
Danke Dir vielmals für Deine Geduld meine Fragen zu beantworten.... |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 14.11.2010, 00:13 Titel: |
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| Tafkar hat Folgendes geschrieben: |
Hi,
ich nochmal mit weiteren Fragen :
| Zitat: |
| Du brauchst doch nicht doppelte Elternzeit, also spar dir die Zeit auf, vorallem musst du dich dann erst danach für die näcshten 24 Moante festlegen |
Ich habe ja wie berichtet 2 Jahre mit Einverständis des AG beantragt....also muß ich den AG nur berichten das ich wieder schwanger bin und erst kurz vor ende der 2 Jahre mitteilen wie es weitergehen soll? Es sei denn ich kann/darf/will wieder vorher arbeiten, oder?!
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Genau!
| Zitat: |
| Zitat: |
| Auch in Elternziet kann man bis 30h/Woche arbeiten gehen! Wenn der AG diese Teilzeit allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnt, dann hast du Anspruch auf ALGI! |
Wenn der AG mir keine Stelle anbietet/anbieten kann (für die 8 Wochen bis zur nächsten Mutterschutz Zeit)....kann ich dann ohne Probleme ALGI beantragen (für genau diese 2 Monate)? Will doch nach Ende der Elternzeit wieder beim alten AG arbeiten.
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Ja, ob problemlos hängt am Wissen des Bearbeters.
| Zitat: |
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Wenn die Ärztin mich krankheitsbedingt wegen der Schwangerschaft gerade in diesen 8 Wochen (Elterngeld ende - Mutterschutz Beginn) krankschreiben würde.....dann wären die 2 Monate doch auch raus aus der Berechnung des neuen Elterngeldes, oder?!
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Ja bei Krankschreibung ja, bei BV nein, da wird ja der volle Lohn gezahlt und somit erhältst du den auch in der Elterngeldberechnugn berücksichtigt.
| Zitat: |
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Nur noch mal zum Verständiss : Letzte Zahlung Elterngeld 5.2.2011 - Beginn Mutterschutz 2. Kind 9.5.2011 = 2 Monate (März+April) .....is doch richtig, oder?? |
Ja, stimmt.
| Zitat: |
| Danke Dir vielmals für Deine Geduld meine Fragen zu beantworten.... |
Kein Problem! |
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Tafkar
Anmeldedatum: 03.11.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.11.2010, 09:27 Titel: |
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Guten Morgen,
habe gehofft das Du so schnell antwortet...
2 Sachen versteh ich aber immer noch nicht :
1. Die Meldung/Beantragung bzgl. ALGI...hast Du da irgendeinen Link oder so?!?!? ...ich kann mir nämlich überhaupt nicht vorstellen, das mein AG mich für 8 Wochen wieder nimmt, da ich ja eh noch Elternzeit habe. Da wäre die Variante mit dem ALGI ja interessant...aber geht das rechtlich überhaupt???
2. Für die Berechnung des "neuen" Elterngeldes : Eine krankschreibung muß doch zwangsläufig wegen der Schwangerschaft sein (z.B Blutungen) und nich sonstiges (Armbruch)....um (NICHT) in die Berechnung des Geldes einzufließen, oder?
Danke !
CU Tafkar |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 14.11.2010, 10:06 Titel: |
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1. http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Seite 68
| Zitat: |
| Ist die Arbeitgeberseite mit der Verringerung der Arbeitszeit nicht einverstanden, kann sie die Zustimmung nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit, Arbeitslosengeld während der Elternzeit zu beziehen, wenn der Elternteil den Vermittlungsbemühungen des Arbeits-amtes für eine versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden zur Verfügung steht. |
UNd wie gesagt, so einfach das ablehnen kann er nicht! Also zumidnest nicht, wenn er über 15 Mitarbeiter hat!
2. Ja. |
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Tafkar
Anmeldedatum: 03.11.2010 Beiträge: 5
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Verfasst am: 14.11.2010, 12:04 Titel: |
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Hi,
ok jetzt nur noch "eine" Unklarheit :
Meine Firma hat ca. 300 Angestellte, also auch Betriebsrat etc. . Habe wie ja schon mehrmals geschrieben 2 Jahre genommen. Hatte vor dem Baby einen sehr gut bezahlten Job (Vollzeit).
Nun war mein Plan nach 2 Jahren wieder unter "gleichen" Bedingungen anzufangen, bzw. zu schauen was der AG mir anbietet wenn ich nicht den gleichen Job (vollzeit,gleisches Geld), weil ich es z.B.zeitlich nicht schaffe, anbietet.
Wie ist die Sache denn nun zu Betrachten, wenn ich mich um ALGI kümmern würde (ist doch wie eine Kündigung)...gleichzeitig aber beim meiner Firma bleiben möchte ?!?!
Das hat für mich einen "faden" Beigeschmack, oder !?
Danke !
CU
Tafkar  |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 14.11.2010, 17:38 Titel: |
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Wieso ist das wie Kündigujng? Den Zusammenhang verstehe ich nun nicht.
Du beantragst bei deiner Firma einfach Teilzeit in Elternzeit mit bis zu 30h und das können sie nur mit dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Sollten sie dies tun, dann kannst du mit dieser Ablehnung ALGI beantragen.
Alles klar?
Unter gleichen Bedingungen nach der Eltenrzeit müssen sie dich ja auf jeden Fall nehmen und da gibts dann auch keinerlei Ablehnungschancen! |
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