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Anspruchsvoraussetzung Elterngeld

 
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crion133



Anmeldedatum: 01.07.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 24.07.2010, 19:17    Titel: Anspruchsvoraussetzung Elterngeld Antworten mit Zitat

Liebe Elterngeldexperten!

Meine Elternzeit (50 % Teilzeit) habe ich derzeit vom 01.08.2010 bis zum 31.10.2010 beantragt. Nun lese ich in dem dusseligen Infoblatt zum Elterngeldantrag folgendes: "Fehlt eine Anspruchsvoraussetzung auch nur an einem Tag, besteht für den gesamten Monat kein Anspruch". Unsere Tochter ist am 26.12.2009 zur Welt gekommen. Müsste dann also meine Elternzeit auch am 26.07.2010 beginnen, um für den vollen Monat ab dem 26.07. Elterngeld zu bekommen? Oder anders gefragt: Wenn meine Elternzeit am 01.08.2010 beginnt, dann bekomme ich Ende August für August bzw. für den 26.07. bis zum 28.08.2010 vermutlich kein Elterngeld, und wir müssten hungern, sprich, ich müsste also meine Elternzeit auf den Zeitraum 26.08.2010 - 26.10.2010 verschieben, um für die zwei Monate Elternzeit auch Elterngeld bekommen zu können, oder?
Absolut dumme Regelung, falls es so sein sollte...

Vielen Dank im Voraus für Euren Rat und sorry für meine überaus schlechte Laune...

Beste Grüße,
Chriss
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Susannea



Anmeldedatum: 01.10.2006
Beiträge: 2974
Wohnort: Oranienburg

BeitragVerfasst am: 24.07.2010, 23:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Regelung ist nicht dumm, sondern Elterngeld gibts einfach in Lebensmonaten.

Die Elternzeit so sinnlos nach Kalendermonaten zu nehmen halte ich für dumm, denn es entstehen nur Nachteile. Mehr Urlaub wird gekürzt, Es gibt weniger Elterngel, es werden mehr Elterngeldmonate verbraucht usw.

Es darf insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 30h/Woche im Moant gearbeitet werden. Das muss also dann individuell ausgerechnet werden obs dann noch Elterneld geben kann!
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crion133



Anmeldedatum: 01.07.2010
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 25.07.2010, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Susannea!

Susannea hat Folgendes geschrieben:
Die Regelung ist nicht dumm, sondern Elterngeld gibts einfach in Lebensmonaten.

Die Elternzeit so sinnlos nach Kalendermonaten zu nehmen halte ich für dumm, denn es entstehen nur Nachteile. Mehr Urlaub wird gekürzt, Es gibt weniger Elterngel, es werden mehr Elterngeldmonate verbraucht usw.

Es darf insgesamt nicht mehr als durchschnittlich 30h/Woche im Moant gearbeitet werden. Das muss also dann individuell ausgerechnet werden obs dann noch Elterneld geben kann!


Danke für Deine schnelle Antwort und die Infos!
Mehr als 30 h / Monat werden es nicht, das ist schon klar. Eher 20. Mal schauen, ob ich meine Elternzeit noch auf genau die Lebensmonatsgrenzen verschieben kann. Komisch, dass das niemand wusste in einem Klinikum mit mehreren tausend MA...

Beste Grüße,
Christian
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