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Steuerklassenwechsel- Erfahrungen mit Widersprüchen und Klag
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12sale



Anmeldedatum: 05.07.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 04.02.2009, 00:39    Titel: Verfahren beim Bundessozialgericht Antworten mit Zitat

Nur mal als Update ein paar Aktenzeichen, da die Frage nach der Zulässigkeit des Steuerklassenwechsels mittlerweile beim Bundessozialgericht vorliegt:

B 10 EG 3/08 R (Vorinstanz: SG Augsburg, S 10 EG 9/08 )
B 10 EG 4/08 R (Vorinstanz: SG Augsburg, S 10 EG 13/08 )

Zitat: "Ist ein Wechsel der Steuerklasse in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes mit dem Ziel, den Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen, rechtlich zulässig?"

Ein aktueller Artikel zu dem Thema (u.a. mit dem Hinweis auf o.g. Verfahren) gab's gerade in der SZ: klick
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12sale



Anmeldedatum: 05.07.2007
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 25.06.2009, 21:32    Titel: Urteil: Elterngeld darf „optimiert“ werden!!! Antworten mit Zitat

Das Bundessozialgericht hat heute entschieden:

Eltern dürfen in andere Steuerklassen wechseln, nur um ein höheres Elterngeld herauszuschlagen. Diese Praxis sei kein Rechtsmissbrauch.

Text dazu z.B. in der FAZ: klick
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karlheinz



Anmeldedatum: 14.01.2008
Beiträge: 5
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 20.07.2009, 12:12    Titel: HUI ! Antworten mit Zitat

IN DER TAT !

Heute haben wir das "Anerkenntnis" der Elterngeldstelle erhalten. Es ergeht ein neuer Bescheid, der Wechsel der LSt-Klasse wird anerkannt !

Schade, dass man hierzulande erst immer die Messer wetzen muss, damit man das bekommt was einem zusteht.

Meine abschliessende Einschätzung ist aber die, dass hier der Gesetzgeber zu doof war, sein Gesetz richtig zu formulieren. Woher solln die auch wissen, was brutto oder netto ist...
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kg



Anmeldedatum: 21.11.2006
Beiträge: 307
Wohnort: Neuwied

BeitragVerfasst am: 14.08.2009, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das was hier in Rheinland-Pfalz bereits praktiziert wurde, ist jetzt höchstrichterlich bestätigt!! Very Happy
Für alle, die ihren Bescheid ohne Widerspruch "geschluckt" haben, sollten eine Korrektur nach § 44 SGB X beantragen.

gruss kg
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