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12sale
Anmeldedatum: 05.07.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 04.02.2009, 00:39 Titel: Verfahren beim Bundessozialgericht |
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Nur mal als Update ein paar Aktenzeichen, da die Frage nach der Zulässigkeit des Steuerklassenwechsels mittlerweile beim Bundessozialgericht vorliegt:
B 10 EG 3/08 R (Vorinstanz: SG Augsburg, S 10 EG 9/08 )
B 10 EG 4/08 R (Vorinstanz: SG Augsburg, S 10 EG 13/08 )
Zitat: "Ist ein Wechsel der Steuerklasse in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes mit dem Ziel, den Anspruch auf Elterngeld zu erhöhen, rechtlich zulässig?"
Ein aktueller Artikel zu dem Thema (u.a. mit dem Hinweis auf o.g. Verfahren) gab's gerade in der SZ: klick |
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12sale
Anmeldedatum: 05.07.2007 Beiträge: 9
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Verfasst am: 25.06.2009, 21:32 Titel: Urteil: Elterngeld darf „optimiert“ werden!!! |
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Das Bundessozialgericht hat heute entschieden:
Eltern dürfen in andere Steuerklassen wechseln, nur um ein höheres Elterngeld herauszuschlagen. Diese Praxis sei kein Rechtsmissbrauch.
Text dazu z.B. in der FAZ: klick |
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karlheinz
Anmeldedatum: 14.01.2008 Beiträge: 5 Wohnort: Nürnberg
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Verfasst am: 20.07.2009, 12:12 Titel: HUI ! |
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IN DER TAT !
Heute haben wir das "Anerkenntnis" der Elterngeldstelle erhalten. Es ergeht ein neuer Bescheid, der Wechsel der LSt-Klasse wird anerkannt !
Schade, dass man hierzulande erst immer die Messer wetzen muss, damit man das bekommt was einem zusteht.
Meine abschliessende Einschätzung ist aber die, dass hier der Gesetzgeber zu doof war, sein Gesetz richtig zu formulieren. Woher solln die auch wissen, was brutto oder netto ist... |
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kg
Anmeldedatum: 21.11.2006 Beiträge: 307 Wohnort: Neuwied
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Verfasst am: 14.08.2009, 11:05 Titel: |
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Das was hier in Rheinland-Pfalz bereits praktiziert wurde, ist jetzt höchstrichterlich bestätigt!!
Für alle, die ihren Bescheid ohne Widerspruch "geschluckt" haben, sollten eine Korrektur nach § 44 SGB X beantragen.
gruss kg |
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