Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
|
Verfasst am: 07.05.2008, 14:35 Titel: Elterngeld: Böse Überraschung bei der Steuer |
|
|
http://www.morgenpost.de/content/2008/05/02/wirtschaft/960223.html
u.a..
Doch für viele junge Eltern kommt das böse Erwachen in diesen Wochen mit dem Steuerbescheid für das Jahr 2007. Mögliche Steuererstattungen fallen überraschend mickrig aus, in etlichen Fällen steht sogar eine dicke Nachzahlung ins Haus. In Internetforen wird bereits heftig debattiert. Das Elterngeld an sich ist steuerfrei, unterliegt jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt und erhöht so die Steuerlast für das übrige Einkommen.
"Das ist in Paragraf 32b des Einkommensteuergesetzes geregelt", sagt Peter Kauth, Steuerexperte vom Internetportal Steuerrat24.de. Dieser Paragraf legt fest, dass Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I, Krankengeld und Elterngeld bei verheirateten Paaren den Einkünften des arbeitenden Partners zugeschlagen werden. Damit erhöht sich der Steuersatz. Davon betroffen sind all diejenigen, die verheiratet sind, Elterngeld bezogen haben und deren Partner berufstätig war. "Verheiratete müssen in vielen Fällen mit Steuernachzahlungen rechnen", sagt Wolfgang Wawro, Vorsitzender des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg.
Wie hoch diese ausfallen, hängt von der Höhe des Elterngeldes sowie des Verdienstes ab. Ein Beispiel: Eine Familie hat im Jahr 2007 ein zu versteuerndes Einkommen von 40 000 Euro. Zusätzlich hat das Ehepaar Elterngeld in Höhe von 12 000 Euro erhalten. "Für die 40 000 Euro beträgt der durchschnittliche Steuersatz 14,25 Prozent", sagt Steuerexperte Kauth. Daraus ergibt sich eine Steuerbelastung in Höhe von 5700 Euro. Wird das Elterngeld hinzugerechnet, erhöht sich der Steuersatz auf 17,573 Prozent. Daraus ergibt sich dann eine steuerliche Mehrbelastung von 1329 Euro. Rechnet man noch Soli und Kirchensteuer hinzu, fallen 1521 Euro an Steuern an. Paare, die Elterngeld erhalten, sollten daher schon während des Jahres Geld zurücklegen. "Vor allem bei Geringverdienern fällt die steuerliche Mehrbelastung durch das Elterngeld besonders hoch aus", sagt Steuerexperte Wawro. Denn bei geringen Einkommen steigt der Steuersatz besonders stark. Besserverdiener, die ohnehin den Spitzensteuersatz zahlen, können sich hingegen entspannt zurücklehnen. Sie sind von dem Progressionsvorbehalt nicht betroffen.
Aufatmen können auch nicht verheiratete Paare und Alleinerzieher. Sie müssen das erhaltene Elterngeld nicht versteuern. Für sie ist der Progressionsvorbehalt kein Thema. "Trotzdem müssen Eltern, deren Elterngeld 410 Euro im Jahr übersteigt, eine Einkommensteuererklärung machen", erklärt Kauth.
Paare, die jetzt an der Steuererklärung für das Jahr 2007 sitzen, sollten prüfen, ob eine gemeinsame oder eine getrennte Veranlagung für sie unterm Strich günstiger ist. Pauschal lässt sich das nicht sagen. "Doch in den meisten Fällen rechnet sich trotz Elterngeld die Zusammenveranlagung", sagt Steuerberater Wawro. Denn bei der getrennten Veranlagung entfällt der für viele wesentlich günstigere Splittingtarif. |
|