| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
Maulwurf1
Anmeldedatum: 05.12.2007 Beiträge: 3
|
Verfasst am: 17.12.2007, 21:11 Titel: WEihnachtsgeld vom AG während der Elternzeit |
|
|
Ich habe von meinem AG Weihnachtsgeld erhalten. Ich erhalte derzeit aber Elterngeld. muss ich das nun als Einkommen melden? Unfair fände ich es schon, da mein Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht bei der Berechnung bedacht wurde.
Vielen Dank für eure hoffentlich zahlreichen Antworten.
Maulwurf 1 |
|
| Nach oben |
|
 |
arrassia
Anmeldedatum: 30.10.2007 Beiträge: 99
|
Verfasst am: 17.12.2007, 22:02 Titel: |
|
|
Natürlich mußt du das.Ist ja trotzdem "Einkommen".
Die Leute,die minimal arbeiten(müssen),müssen es doch auch abgeben!Wäre doch ihnen gegenüber auch unfair. |
|
| Nach oben |
|
 |
Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
|
Verfasst am: 18.12.2007, 01:18 Titel: |
|
|
Weihnachtsgeld ist kein Einkommen für Erwerbstätigkeit, außerdem eine Einmalzahlung, also darf es auch nicht angerechnet werden!
Entweder es wird in beide Richtungen berücksichtig oder in keine! |
|
| Nach oben |
|
 |
arrassia
Anmeldedatum: 30.10.2007 Beiträge: 99
|
Verfasst am: 18.12.2007, 17:39 Titel: |
|
|
Echt?Hatte nur was anderes gehört...
Ob die das bei mir auch net anrechnen,bin ja mal gespannt.
Hab zwar kein Weihnachtsgeld bekommen,aber einen Bonus,bzw Jahresüberschuß und Fahrgeld.
Zuletzt bearbeitet von arrassia am 18.12.2007, 17:42, insgesamt einmal bearbeitet |
|
| Nach oben |
|
 |
arrassia
Anmeldedatum: 30.10.2007 Beiträge: 99
|
Verfasst am: 18.12.2007, 17:41 Titel: |
|
|
| Susannea hat Folgendes geschrieben: |
Entweder es wird in beide Richtungen berücksichtig oder in keine! |
Wie ist das dann bei den Schichtzulagen?Gilt das auch?
Man müßte ja dann die Zuschläge während des Elterngeld-Bezugs nauch unangetastet lassen... |
|
| Nach oben |
|
 |
Kathy2501
Anmeldedatum: 21.11.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Heide
|
Verfasst am: 03.01.2008, 19:03 Titel: |
|
|
Da die Schichtzulage nicht steuerpflichtig ist, wird sie auch nach der Geburt des Kindes nicht berücksichtigt.
Einmalzahlungen werden während des Elterngeldbezuges nicht angerechnet.
Entgeltersatzleistungen hingegen werden während des Elterngeldbezuges angerechnet. |
|
| Nach oben |
|
 |
arrassia
Anmeldedatum: 30.10.2007 Beiträge: 99
|
Verfasst am: 05.01.2008, 20:18 Titel: |
|
|
| Kathy2501 hat Folgendes geschrieben: |
Da die Schichtzulage nicht steuerpflichtig ist, wird sie auch nach der Geburt des Kindes nicht berücksichtigt.
|
Auch bei Beträgen unter 400€ ? Weil da in der Zeile von Steuer-Brutto ja nun mal nix Separates steht... |
|
| Nach oben |
|
 |
|