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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 21.11.2007, 21:04 Titel: Gericht: Bei Elterngeld werden Einmalzahlungen nicht berücks |
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http://www.ad-hoc-news.de/Politik-News/de/14287083/Gericht-Bei-Elterngeld-werden-Einmalzahlungen-nicht
Gericht: Bei Elterngeld werden Einmalzahlungen nicht berücksichtigt
Münster (ddp-nrw). Bei der Berechnung des Elterngeldes können Einmalzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt werden.
Bei der Berechnung des Elterngeldes können Einmalzahlungen wie ein 13. Monatsgehalt oder Weihnachtsgeld nicht berücksichtigt werden. Dies entschied das Sozialgericht Münster in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil. Die bisherige Regelung, das Elterngeld aus den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes zu berechnen, sei verfassungsgemäß, hieß es. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass immer mehr Unternehmen das 13. Monatsgehalt verteilt auf das Gesamtkalenderjahr als zusätzlichen Arbeitslohn auszahlten.
Az.: S 2 EG 26/07 |
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aguirre
Anmeldedatum: 31.01.2007 Beiträge: 102 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.11.2007, 22:25 Titel: |
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Da möchte ich doch mal erhebliche Zweifel an dem Bestand dieses Urteils in der nächsten Instanz äußern. Wenn man sich die Gesetzesbegründung zum BEEG (Bundestagsdrucksache 16-1889, S. 20) zu Gemüte führt, findet man dort zum Thema Berechnung des Elterngeldes folgendes:
"Für die Berechnung des Elterngeldes soll das Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt herangezogen werden, weil dieser Zeitraum die durchschnittlichen Verhältnisse im Jahr vor der Geburt am besten abbildet."
Da das Gesetz selbst auch nicht mehr hergibt ("Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit (...) gezahlt, ..."), sehe ich keinen Spielraum für eine solche richterliche Entscheidung. Das 13. Monatsgehalt ist eindeutig Einkommen aus Erwerbstätigkeit und fällt im Zweifel ebenso weg wie das Einkommen selbst.
Die Gesetzesbegründung lässt sogar eher darauf schließen, dass bei der Einkommens- und entsprechenden Elterngeldberechnung ein "gewöhnliches" Jahr abgebildet werden soll, also insbesondere inklusive der Sonderleistungen wie z. B.Urlaubs- und Weihnachtsgeld (so diese denn überhaupt noch gezahlt werden ).
Also, warten wir mal auf die nächste Instanz und deren Meinung zu der Frage.
Liebe Grüße aus Berlin, Micha |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 21.11.2007, 23:09 Titel: |
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| Zitat: |
| Also, warten wir mal auf die nächste Instanz und deren Meinung zu der Frage. |
Gibt es eine?
Scheinbar weißt du schon mehr?*flüster*
Gruß |
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aguirre
Anmeldedatum: 31.01.2007 Beiträge: 102 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 21.11.2007, 23:16 Titel: |
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Ich hab da nur mal spekuliert. Ich würde jedenfalls in die nächste Instanz gehen. Gerichtskosten entstehen nicht, berufungsfähig dürfte es auch sein und Anwaltszwang gibt es auch nicht.
Also spricht wenig gegen eine Berufung und viel dafür.
Ich wäre aber auch sehr gespannt darauf, ob so eine Entscheidung Bestand haben kann. Vor allem interessiert mich ja die Begründung. Aber die Veröffentlichung solcher Entscheidungen kann ja immer mal ne weile dauern.
Mein Name ist Hase, ich weiß von nix. |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 21.11.2007, 23:20 Titel: |
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Gute Nacht |
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