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Wulnikowski
Anmeldedatum: 07.10.2007 Beiträge: 10
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Verfasst am: 08.10.2007, 11:27 Titel: aus dem anderen Forum übernommen |
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Hallo liebe Eltern,
ich habe kürzlich beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die sich auf die unfaire Berechnung des Elterngeldes für Kinder bezieht, die ein älteres Geschwisterkind haben, für welches kein Elterngeld gezahlt wurde.
Kurz gesagt: wer 2006 ein Kind bekommen hat und demnächst wieder Nachwuchs erwartet (oder schon bekommen hat) erhält bekanntlich nur den Sockelbetrag von 300,- € plus 75,- € Geschwisterbonus. Das Elterngeld ergibt sich ja aus dem Einkommen der letzten 12 Monate; hiervon werden 67% gezahlt. Weil aber das Erziehungsgeld als Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt wird, bekommen 2006er Eltern nur eben die 300,- € angerechnet und nicht ihr vorheriges Gehalt. Anders ist es bei denjenigen, die schon Elterngeld bekommen, weil ihr Kind erst 2007 geboren worden ist. Das Elterngeld für das erste Kind wird nämlich nicht für die Berechnung des Elterngeldes für ein weiteres Kind berücksichtigt.
Ein kurzes Beispiel: Familie 1 und 2 haben ein Einkommen von 1200,- € netto (alleinverdienende Frau). Die Frau geht in den Erziehungsurlaub.
Familie 1 bekommt am 31.12.2006 ein Kind und erhält Erziehungsgeld in Höhe von 300,- €. Das zweite Kind wird am 31.12.2007 geboren (theoretisch!). Das Elterngeld beträgt 300,- € + 75,- € Geschwisterbonus und nicht wie eigentlich denkbar 800,- € (67% des Gehalts vor der Geburt des 1. Kindes).
Familie 2 bekommt am 01.01.2007 ihr erstes Kind: Elterngeld: 67% des Gehalts = 800,- €. Das zweite Kind wird wie bei Familie 1 am 31.12.2007 geboren. Elterngeld: 800,- € + 75,- € Geschwisterbonus (weil wieder das Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes zur Berechnung dient).
So kann es doch wohl nicht richtig sein! Über die Stichtagsregelung für das erste Kind kann man sich schon genug streiten, aber auch noch beim zweiten Kind benachteiligt zu werden geht doch eindeutig zu weit!
Für meine Frau und mich sieht es konkret so aus: Ich bekomme als Student im Zweitstudium gar nichts vom Staat. Meine Frau erhält Sozialgeld und Mietzuschuss + Heizung und natürlich Erziehung- u. Kindergeld. Wenn wir noch ein zweites Kind bekommen wollen, dann müsste meine Frau erstmal ein Jahr voll arbeiten und unser Kind müsste mit 1 Jahr in den Kindergarten (erstmal einen Platz bekommen...), damit wir das ganze finanziell stemmen können. Meine Frau hat vorher Vollzeit gearbeitet, aber nach momentaner Gesetzeslage werden wir beim zweiten Kind so behandelt, als hätte sie den ganzen Tag faul zuhause rumgesessen und die Hand aufgehalten.
Ich möchte euch also alle bitten, meine Petition zu unterstützen und kräftig Werbung dafür zu machen. Die Petition müsste demnächst unter www.bundestag.de zu finden sein.
Vielen Dank für eure Hilfe!
Zuletzt bearbeitet von Wulnikowski am 13.11.2007, 18:23, insgesamt einmal bearbeitet |
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runa1328
Anmeldedatum: 09.10.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Bayern
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City716l
Anmeldedatum: 08.10.2007 Beiträge: 4
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Verfasst am: 11.10.2007, 20:26 Titel: Klage |
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Hallo,
gehöre ich ebenfalls zu den Betroffenen?:
Ich bin im Erziehungsurlaub schwanger geworden und habe die letzten 6 Monate voll gearbeitet. Bin jetzt seit einer Woche im Mutterschutz. Bei der Antragstellung habe ich vorab die Info erhalten, daß nur die Zeit - also die letzten 5 Monate - die ich gearbeitet habe berechnet werden - sprich 5 Monatsgehälter durch 12. Komme dann auch nur auf einen sehr geringen Betrag. Die Zeit in der ich mit unserem 1. Kind in Elternzeit war wird überhaupt nicht in irgend einer Art und weise berechnet, bzw. anerkannt. Das finde ich total unverschämt!
Von meiner Steuerberaterin hörte ich - sie war sich aber nicht ganz sicher - dass in der Zeit in der ich in Erziehungsurlaub war - also die letzten drei Jahre mit unserem 1. Kind - dass das zuvor verdiente Gehalt mit einberechnet wird. Das wäre dann o.k. - aber wie ich bei Euch hier gelesen habe und von der Elterngeldstelle bescheid bekommen habe trifft die Aussage von unserer Steuerberaterin nicht zu.
Wo kann man vorab schon klagen?
Danke |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 11.10.2007, 21:21 Titel: |
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Michael Tell, der Gründer des Forums, hat auf dieses Problem schon früher hingewiesen...
Verfasst am: 04.01.2007, 20:54 Titel: Eltern werden doppelt bestraft
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Hallo Tom und alle anderen Interessierten,
auf die von Dir beschriebene Problematik weise ich die Pressemenschen auch immer hin. Leider ist diese "Geschwister-Benachteiligung" nicht so einfach zu erklären ... bisher habe ich dazu noch nicht viel (in der Presse) gelesen.
Die 2006-Eltern werden auch bei ihrem nächsten Kind (zum Beispiel Geburt des zweiten Kindes nach 14 Monaten Elterngeld fürs erste Kind) weiter benachteiligt.
Hintergrund (Für alle Interessierten):
Bei der Ermittlung der 12, für die Einkommensermittlung relevanten, Kalendermonate bleiben die Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen wurde, außer Betracht. Die fehlenden Monate (damit es 12 werden) werden dann aus der Zeit vor dem ersten Kind genommen. Also aus der Zeit, in der die Mutter noch verdient hat.
Da die 2006-Mutter für ihr Kind kein Elterngeld bekommen hat, gelten beim zweiten Kind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes, bzw. vor Beginn der Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Da die Mutter in der Zeit üblicherweise kein Einkommen hatte, bekommt Sie für das zweite Kind nur den Sockelbetrag (300 Euro) ausgezahlt. Dazu dann noch den Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Insgesamt 375 Euro.
Hätte Sie das erste Kind erst Januar 2007 bekommen, bekäme sie für das zweite Kind 73,7 % (67 % + 10 % Geschwisterbonus; Wichtig: 10 % von 67 % sind 6,7%) ihres Einkommens vor der Geburt des ersten Kindes. Wenn Sie den Höchstbetrag Elterngeld bekommt, dann hat sie einen Anspruch auf 1.800 + 180 (Geschwisterbonus) = 1.980 Euro Elterngeld.
Durch die zu frühe Geburt entgehen der 2006-Mutter also bei der Geburt eines weiteren Kindes im Jahr 2007 insgesamt 1.605 Euro pro Monat.
2006-Eltern werden also doppelt bestraft. Bzw. beim dritten Kind, sogar dreifach. Wenn ich 2006 ein Kind bekommen hätte, dann wäre ich darüber richtig sauer.
Viele Grüße
Michael Tell
und....
http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=3040
und...
Verfasst am: 07.01.2007, 20:05 Titel:
Torben schrieb...
Zitat:
| Zitat: |
| ..es gab mal tatsächlich einen Abgeordneten, der sagte, das sei halt Pech für uns 2006er Eltern - aber wir könnten dann ja einfach 2007 noch ein Kind bekommen, um ans Elterngeld zu kommen. |
Olav Gutting, MdB
http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=905 |
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AOLLL
Anmeldedatum: 15.10.2007 Beiträge: 1 Wohnort: Schleswig-Holstein
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Verfasst am: 16.10.2007, 10:21 Titel: |
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Hallo Mitbetroffene, gibt es bei irgend jemanden von Euch schon Ergebnisse in Sachen Klage?
Mein Widerspruch zur Berechnung des Elterngeldes ist erwartungsgemäß zurückgewiesen worden, da das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein sich natürlich an die Gesetzesvorgaben hält.
Unser erster Sohn ist 4/98 geboren, seinetwegen bin ich seit 4/2003 mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit als Beamtin tätig gewesen.
12/04 kam unser zweiter Sohn zur Welt, bin wieder für drei Jahre in den Erziehungsurlaub gegangen.
3/07 kam unser dritter Sohn zur Welt und ich habe somit in den letzten 12 Monaten vor seiner Geburt kein Einkommen gehabt und erhalte nun 300 Euro Elterngeld plus 75 Euro Geschwisterbonus!
Ich möchte nun Klage beim Sozialgericht Lübeck beantragen, erwarte aber auch hier eine Zurückweisung, weil die Berechnung ja auf dem BEEG fußt!
Hat jemand von Euch einen Tipp? Befasst sich mit so einem Fall bereits irgendwo ein höheres Gericht? LG |
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mone-64
Anmeldedatum: 30.07.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 08.11.2007, 14:46 Titel: Klage beim Sozialgericht am 17.12.07 |
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HAllo,
jetzt geht es auch bei mir bald los, mein Termin für die mündliche Verhandlung findet am 17.12.2007 statt.
Mein erster Sohn wurde am 1.1.2006 geboren. Mein zweiter Sohn am 06.01.2007. Zur Berechnung des Elterngeldes wurden die Monate Juni - November 2005 und die Monate Juni 2006- November 2006 berücksichtigt. In den Monaten Dezember 2005 bis Mai 2006 befand ich mich im Mutterschutz ( verlängert wg. Frühgeburt). So wurden bei mir also 6 Monate mit vollem Gehalt und 6 Monate mit 0 Gehalt ermittelt, da ich mich nach der Geburt meines ersten Sohnes noch in Elternzeit befinde.
Wegen der Benachteiligung der Eltern, die bereits 2006 Kinder bekommen haben und 2007 nochmals Eltern geworden sind, habe ich Klage eingereicht.
Kann mir noch jemand ein paar Tipps mit auf dem Weg geben?
Viele Grüße
mone |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 08.11.2007, 16:46 Titel: |
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Hast du zw. den beiden Geburten gearbeitet?
Gruß |
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mone-64
Anmeldedatum: 30.07.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 08.11.2007, 19:39 Titel: |
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Hallo Omimi,
zwischen den beiden Geburten habe ich nicht gearbeitet. Da ich vor der Geburt meines ersten Sohnes auch sehr gut verdient habe, bin ich sehr froh, das ich auch jetzt schon einiges mehr an Elterngeld erhalte, als den Sockelbeitrag zzgl. Geschwisterbonus.
Viele Grüße
mone |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 08.11.2007, 20:34 Titel: |
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Ich stehe jetzt etwas auf dem Schlauch
Und das ganz gehörig.
Habe mir deinen Thread schon zig mal durchgelesen.
Bitte korregiert mich...
| Zitat: |
| Mein erster Sohn wurde am 1.1.2006 geboren. Mein zweiter Sohn am 06.01.2007. Zur Berechnung des Elterngeldes wurden die Monate Juni - November 2005 und die Monate Juni 2006- November 2006 berücksichtigt. |
| Zitat: |
| zwischen den beiden Geburten habe ich nicht gearbeitet. Da ich vor der Geburt meines ersten Sohnes auch sehr gut verdient habe, bin ich sehr froh, das ich auch jetzt schon einiges mehr an Elterngeld erhalte, als den Sockelbeitrag zzgl. |
Aber es heißt doch...
Bei der Ermittlung der 12, für die Einkommensermittlung relevanten, Kalendermonate bleiben die Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen wurde, außer Betracht. Die fehlenden Monate (damit es 12 werden) werden dann aus der Zeit vor dem ersten Kind genommen. Also aus der Zeit, in der die Mutter noch verdient hat.
Da die 2006-Mutter für ihr Kind kein Elterngeld bekommen hat, gelten beim zweiten Kind die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des zweiten Kindes, bzw. vor Beginn der Zahlung des Mutterschaftsgeldes. Da die Mutter in der Zeit üblicherweise kein Einkommen hatte, bekommt Sie für das zweite Kind nur den Sockelbetrag (300 Euro) ausgezahlt. Dazu dann noch den Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Insgesamt 375 Euro.
Hätte Sie das erste Kind erst Januar 2007 bekommen, bekäme sie für das zweite Kind 73,7 % (67 % + 10 % Geschwisterbonus; Wichtig: 10 % von 67 % sind 6,7%) ihres Einkommens vor der Geburt des ersten Kindes. Wenn Sie den Höchstbetrag Elterngeld bekommt, dann hat sie einen Anspruch auf 1.800 + 180 (Geschwisterbonus) = 1.980 Euro Elterngeld.
Durch die zu frühe Geburt entgehen der 2006-Mutter also bei der Geburt eines weiteren Kindes im Jahr 2007 insgesamt 1.605 Euro pro Monat.
Weckst du in deinem Fall nicht auch noch schlafende Hund?
Grüße ! |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 08.11.2007, 20:42 Titel: |
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| Omimi hat Folgendes geschrieben: |
Aber es heißt doch...
Bei der Ermittlung der 12, für die Einkommensermittlung relevanten, Kalendermonate bleiben die Monate, in denen für ein älteres Kind Elterngeld bezogen wurde, außer Betracht. Die fehlenden Monate (damit es 12 werden) werden dann aus der Zeit vor dem ersten Kind genommen. Also aus der Zeit, in der die Mutter noch verdient hat.
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Da geht es noch weiter, da steht, dass das gleich auch für MOnate gilt, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde
Das hieß ja glücklicher Weise schon einen Weile so, also werden die Monate vom ersten Kind wenigstens außen vor gelassen. |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 08.11.2007, 20:57 Titel: |
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| Zitat: |
| älteres Kind Elterngeld bezogen wurde |
Erstes Kind ist 2006 geboren. |
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mone-64
Anmeldedatum: 30.07.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 08.11.2007, 21:02 Titel: |
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Hallo Omimi,
nochmals, mein zweiter Sohn wurde am 06.01.2007 geboren. Klar, normalerweise werden die zwölf Monate vor Geburt bzw. Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. Das wäre bei mir also Dezember 2005 bis November 2006 gewesen. (Beginn Mutterschutz für meinen zweiten Sohn Dezember 2006). Da in diese Zeit aber auch noch der Mutterschutz für meinen ersten Sohn (geb. 1.1.2006, Mutterschutz Dezember 2005 bis Mai 2006) fiel, wurde bei mir zur Berechnung des Elterngeldes das Einkommen aus 6 Monaten (Juni -November 2005)vor der Geburt meines ersten Sohnes berücksichtigt.
Grüße |
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Susannea
Anmeldedatum: 01.10.2006 Beiträge: 2974 Wohnort: Oranienburg
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Verfasst am: 08.11.2007, 21:12 Titel: |
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| Zitat: |
Kalendermonate, in denen die berechtigte Person vor der Geburt des Kindes ohne Berücksichtigung einer Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 Satz 2 Elterngeld für ein älteres Kind bezogen hat, bleiben bei der Bestimmung der zwölf für die Einkommensermittlung vor der Geburt des Kindes zu Grunde zu legenden Kalendermonate unberücksichtigt. 6Das Gleiche gilt für Kalendermonate, in denen die berechtigte Person Mutterschaftsgeld nach der Reichsversicherungsordnung oder dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bezogen hat oder in denen während der Schwangerschaft wegen einer maßgeblich auf die Schwangerschaft zurückzuführenden Erkrankung Einkommen aus Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise weggefallen ist. |
Ich glaube, Luise, du stehst heute wirklich auf dem Schlauch
Bei besagtem Absatz steht nicht für welche Kind Mutterschaftsgeld bezogen werden muss, also muss dies auch für das Kind davor gelten.  |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 08.11.2007, 21:13 Titel: |
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dogre
Anmeldedatum: 28.09.2006 Beiträge: 23
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Verfasst am: 12.11.2007, 14:23 Titel: Halt uns bitte auf dem Laufenden... |
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...
bin in einer ähnlichen Situation:
1. Kind 23.01.2006
2. Kind 03.06.2007
Den Widerspruch haben wir gerade erst eingereicht. Sag bitte Bescheid, was bei deiner Anhörung herausgekommen ist.
Danke
dogre |
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