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DasBabe
Anmeldedatum: 05.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 06.03.2007, 12:55 Titel: Kein Elterngeld, kein Erziehungsgeld - Nix |
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Hallo allerseits,
ich bin neu hier (hab über den letzten Focus hierher gefunden) und bin erst mal überwältigt von der Fülle an Infos und Initiativen hier.
Wenn´s recht ist, dann werde ich meinen "Fall" hier mal schildern. Vielleicht kann oder will mir ja jmd. einen Tipp geben - und wenn nicht, dann hab´ ich mir wenigstens meinen Frust von der Seele geredet...
Was ich hier so gelesen habe, sind wir glaub´ ich so was wie ein vielzitiertes Musterbeispiel.
Unsere Große ist also gut 2 Jahre und meine Frau war noch immer in Erziehungsurlaub (also ohnehin kein anrechenbarer Verdienst für das Elterngeld).
Errechneter Geburtstermin war jetzt Anfang Januar 2007. Tatsächlicher Geburtstermin war Silvester 2006 (alles gesund und wohlauf - das Wichtigste soll hier schliesslich nicht unerwähnt bleiben) . Mit Elterngeld hätten wir also auch nur den Minimalsatz bekommen. Um also überhaupt etwas vom Elterngeld zu haben, wäre ich - wenn ich das richtig sehe - genötigt gewesen, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Naja, "muss" ich ja jetzt nicht.
Nun gut, dann haben wir jetzt wenigstens das Erziehungsgeld beantragt. Aber das kam jetzt abgelehnt zurück. Wir sind hier wohl nur leicht über der Bemessungsgrenze (etwa ein Monatsbetrag vom Erziehungsgeld darüber). **)
Also gibt´s jetzt wohl gar nix ausser heisser Luft. So wie ich gelesen habe, sollte ich jetzt wohl Widerspruch einlegen. Muss ich denn auf jeden Fall das Elterngeld auch noch beantragen, um mir keine Türen zuzuhauen? Oder ist das eh schon zu spät (durch den Erziehungsgeldantrag)?
**) Genau genommen würde ich 2007 sogar noch mehr verdienen, weil die ersten 20 km Arbeitsweg ja jetzt positiv auf das Einkommen gerechnet werden (weniger Werbungskosten halt) . Naja, die Pendlerpauschale ist ja seit gestern auch am kippen... *kopfschüttelübersovielunsinn* |
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papamichael
Anmeldedatum: 20.01.2007 Beiträge: 22 Wohnort: Leuterod
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Verfasst am: 06.03.2007, 14:10 Titel: |
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Hallo Babe,
hier im Forum gibts jede Menge 'Leidensgenossen'.
Das wichtigste in Kürze:
- Nur wer Elterngeld beantragt, hat auch Anspruch darauf
Das heisst es ist egal ob Ihr schon Erziehungsgeld beantragt habt. Der Elterngeldantrag ist also notwendig, und muß in eurem Falle bis Ende März eingereicht sein.
Also:
Mitglied werden und Beitrag zahlen
Elterngeldantrag im Mitgliederbereich runterladen, ausfüllen und abschicken
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einreichen
Abwarten ob der Widerspruch auf Eis gelegt wird bis die Entscheidung beim BVG durch ist.
Bis dahin kann es natürlich lang dauern...
Meiner Frau und mir geht es schon lange nicht mehr um das Geld, uns geht es vielmehr um Gerechtigkeit...
Gibt es den von dir genannten Focus-Bericht auch online?
Viele Grüße
PapaMichael
P.S.: Das mit der Pendlerpauschale war doch klar! Ist ja auch eine Himmelschreiende Ungerechtigkeit und Verfassungswidrig! Aber irgendwie haben die in Berlin das Hirn ausgeschaltet, ähnlich wie beim Elterngeld-Gesetz |
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DasBabe
Anmeldedatum: 05.03.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 07.03.2007, 00:25 Titel: |
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| papamichael hat Folgendes geschrieben: |
Das heisst es ist egal ob Ihr schon Erziehungsgeld beantragt habt. Der Elterngeldantrag ist also notwendig, und muß in eurem Falle bis Ende März eingereicht sein.
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Danke Dir für die Antwort!
Trotzdem noch eine Frage zum Erziehungsgeld: Wir wurden ja abgelehnt und sind nicht wirklich weit über der Bemessungsgrenze. Kennt vielleicht jmd. einen Trick, um das anrechenbare Einkommen etwas zu drücken und somit eine schlüssige Argumentation zu haben?
Lt. Ablehnungsbescheid sind für die Ermittlung der Einkommensgrenze die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung massgeblich. Kann ich also schreiben, dass mir im bewerteten Zeitraum Prämien gezahlt wurden, die aktuell nicht fixiert sind? Ich weiss, das ist vielleicht etwas weit her geholt, aber könnte ja sein, dass jemand einen Kniff in der Art kennt...
| papamichael hat Folgendes geschrieben: |
Also:
Mitglied werden und Beitrag zahlen
Elterngeldantrag im Mitgliederbereich runterladen, ausfüllen und abschicken
Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einreichen
Abwarten ob der Widerspruch auf Eis gelegt wird bis die Entscheidung beim BVG durch ist.
Bis dahin kann es natürlich lang dauern...
Meiner Frau und mir geht es schon lange nicht mehr um das Geld, uns geht es vielmehr um Gerechtigkeit...
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Ich hoffe noch, dass ich einen Weg beim Erziehungsgeld finde. Den beschrittenen Klageweg halte ich (Rechts-Laie) nicht sonderlich erfolgsversprechend. (dieses Recht wird einem wohl zugestanden, wie ich in einem anderen kontroversen Thread gelesen habe ) Und als Alleinverdiener mit zwei Kindern und anstehendem Hausbau ist das doch viel Geld (ich weiss, da bin ich nicht alleine) - vor drei Jahren hätte ich das Geld ohne Augenzwinkern gegeben.
Aber auch mir geht es um die Gerechtigkeit. Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich zumindest meinen Protest zum Ausdruck bringen, auch wenn dies ohne Konsequenzen sein wird.
Schon alleine deswegen werde ich beantragen und widersprechen (sollte das Ganze doch "gut" ausgehen, dann kann ich auch den gescholtenen Trittbrettfahrer markieren ). Und vor allem muss ich dem Landtagsabgeordneten, der immer so schön die Geburten aus der Tageszeitung entnimmt und fleissig und uneigennützig Gratulationen verschickt, noch einen sachlich-ernüchternden Brief schreiben.
| papamichael hat Folgendes geschrieben: |
Gibt es den von dir genannten Focus-Bericht auch online?
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Hab´s beim Frisör gelesen, aber online nichts gefunden - Focus ist da grundsätzlich ziemlich eigen.
| papamichael hat Folgendes geschrieben: |
P.S.: Das mit der Pendlerpauschale war doch klar! Ist ja auch eine Himmelschreiende Ungerechtigkeit und Verfassungswidrig! Aber irgendwie haben die in Berlin das Hirn ausgeschaltet, ähnlich wie beim Elterngeld-Gesetz |
Und heute das nächste Bundesverfassungsgericht-Medien-Spektakel mit der Beamten-Besoldung. Ich habe da eine gewisse Befürchtung, dass das in der Öffentlichkeit langsam etwas viel und unglaubwürdig wird. Und dass damit nicht mehr bei jedem ausreichend differenziert wird. Nicht dass es dann heisst: "Aah, jetzt fühlen die mit dem Elterngeld sich benachteiligt - immer nur auf den Geldbeutel schauen..." |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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Verfasst am: 07.03.2007, 13:38 Titel: |
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| Zitat: |
Und als Alleinverdiener mit zwei Kindern und anstehendem Hausbau ist das doch viel Geld (ich weiss, da bin ich nicht alleine) - vor drei Jahren hätte ich das Geld ohne Augenzwinkern gegeben.
Aber auch mir geht es um die Gerechtigkeit. Im Rahmen meiner Möglichkeiten werde ich zumindest meinen Protest zum Ausdruck bringen, auch wenn dies ohne Konsequenzen sein wird.
Schon alleine deswegen werde ich beantragen und widersprechen (sollte das Ganze doch "gut" ausgehen, dann kann ich auch den gescholtenen Trittbrettfahrer markieren |
Gaaaanz vorsichtig...
Du weißt das der Mitgliedsbeitrag 85€ beträgt?
| Zitat: |
| Lt. Ablehnungsbescheid sind für die Ermittlung der Einkommensgrenze die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung massgeblich. |
Ich weiß nicht ob es bei Geschwisterkinder in der Erziehungszeit wie bei "Erstkindern"gerechnet wird?
(2) Für die Berechnung des Erziehungsgeldes im ersten
Lebensjahr des Kindes ist das Einkommen im Kalenderjahr
vor der Geburt des Kindes, beim angenommenen
Kind im Kalenderjahr vor der Aufnahme des Kindes bei
der berechtigten Person maßgebend. Für die Berechnung
des Erziehungsgeldes im zweiten Lebensjahr des
Kindes ist das Einkommen im Kalenderjahr der Geburt
des Kindes, beim angenommenen Kind im Kalenderjahr
seiner Aufnahme bei der berechtigten Person maßgebend.
Das wäre dann 2005.
Da wissen unsere "Profis" und die zuständige Behörde besser Bescheid
Das Einkommen reduziert ich wenn du im Berechnungsjahr hohe Werbungskosten hattest.
Gruß |
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Zwillingspapa
Anmeldedatum: 29.12.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.03.2007, 14:56 Titel: |
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@DasBabe hat geschrieben
"Trotzdem noch eine Frage zum Erziehungsgeld: Wir wurden ja abgelehnt und sind nicht wirklich weit über der Bemessungsgrenze. Kennt vielleicht jmd. einen Trick, um das anrechenbare Einkommen etwas zu drücken und somit eine schlüssige Argumentation zu haben? "
Also einen Trick kenne ich nicht, aber Du weißt schon, dass die Einkommensgrenzen bei Budget und Regelbetrag unterschiedlich sind, oder? Ich glaube beim Regelbetrag liegt sie höher. Schau mal hier nach: http://www.bmfsfj.de/Kategorien/aktuelles,did=16316.html
Was wir beim Antrag auf Erziehungsgeld nicht wussten: Das Einkommen des Elternteils, der zu Hause bleibt, wird nicht mitgerechnet. Wir dachten, dass wir auf keinen Fall was kriegen und wurden dann positiv überrascht, weil das Gehalt meiner Frau nicht mitgerechnet wurde. Prüfe doch mal, ob das bei Euch berücksichtigt wurde. Oder geht Ihr beide weiter arbeiten, sprich nimmt keiner Elternzeit.
Ansonsten bleiben Dir nur Werbekosten - wie Omimi bereits geschrieben hat.
Grüße und viel Glück
Andreas |
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Zwillingspapa
Anmeldedatum: 29.12.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Köln
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Kaya
Anmeldedatum: 12.05.2006 Beiträge: 514
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Verfasst am: 07.03.2007, 15:05 Titel: |
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| Zwillingspapa hat Folgendes geschrieben: |
Was wir beim Antrag auf Erziehungsgeld nicht wussten: Das Einkommen des Elternteils, der zu Hause bleibt, wird nicht mitgerechnet. Wir dachten, dass wir auf keinen Fall was kriegen und wurden dann positiv überrascht, weil das Gehalt meiner Frau nicht mitgerechnet wurde. Prüfe doch mal, ob das bei Euch berücksichtigt wurde. Oder geht Ihr beide weiter arbeiten, sprich nimmt keiner Elternzeit.
Andreas |
Mit etwas grinsen im Gesicht:
Logisch wird bei der Bearbeitung des Erziehungsgeld-Antrags das Einkommen des Elternteils, welcher die Betreuung des Kindes übernimmt, also Antragsteller ist, nicht mehr bei der Berechnung herangezogen.
Und da wird auch kein Bearbeiter anders agieren.
Kurz zu o.g. Fall:
in diesem Fall muss das Bruttoeinkommen aus Tätigkeit beim Ehemann mindestens 45.000,- im Jahr 2005 betragen haben, sonst stünde Erziehungsgeld zu. (bei mindestens 1500,- WK, da ja angegeben wurde, dass die 20 km überschritten wurden). |
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Zwillingspapa
Anmeldedatum: 29.12.2006 Beiträge: 20 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 07.03.2007, 23:00 Titel: |
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| Kaya hat Folgendes geschrieben: |
Mit etwas grinsen im Gesicht:
Logisch wird bei der Bearbeitung des Erziehungsgeld-Antrags das Einkommen des Elternteils, welcher die Betreuung des Kindes übernimmt, also Antragsteller ist, nicht mehr bei der Berechnung herangezogen.
Und da wird auch kein Bearbeiter anders agieren. |
Nix für ungut Kaya, aber über diese naive Ansicht muss wiederum ich grinsen.
Logisch erscheint mir in Sachen Gesetze, Ämter etc. hierzulande nichts zu sein. Sonst gäbe es wohl auch eine Übergangsregelung beim Elterngeld für alle Kinder die in 2006 geboren worden sind. Und zu Deiner Meinung, dass die Sachbearbeiter auf den Ämtern alle gleich agieren: Da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedanken. Beispiele gefällig? Kein Problem! Laut dem Bund der Steuerzahler ist jeder 3. Steuerbescheid falsch, das gleiche gilt für die Renteninformationen (-bescheide). Oder die Beihilfe: Bei den letzten Anträgen meiner Frau wurden von den "Bearbeitern" Fehler zu unseren Ungunsten gemacht, die wir selbst entdecken mussten, damit sie korrigiert werden konnten.
Des Weiteren sind die Formulierungen bezüglich der Einkommensgrenzen beim Erziehungsgeld m. M. alles andere als eindeutig: Unter § 5 BErzGG steht ganz am Ende, fast schon versteckt: "Erwerbseinkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor dem Erziehungsgeldbezug bleiben bei der berechtigten Person unberücksichtigt." Nur daraus geht - soweit ich weiß - hervor dass besagtes Einkommen nicht mitgerechnet wird.
Ansonsten steht sehr viel prominenter da: "...beträgt die Einkommensgrenze bei Ehepaaren..." Das klingt für mich zunächst so, dass man zusammen veranlagt wird. Und eine Logik, dass bei der Bearbeitung des Erziehungsgeld-Antrags das Einkommen des Elternteils, welcher die Betreuung des Kindes übernimmt, also Antragsteller ist, nicht bei der Berechnung herangezogen wird, sehe ich wie gesagt nicht.
Und hast Du mal Folgendes überlegt: Das eine oder andere Paar, das nicht so genau Bescheid weiß - bzw. für das alles nicht so logisch ist wie für Dich - stellt vielleicht gar keinen Antrag, weil es denkt, dass sie (gemeinsam) über der Einkommensgrenze liegen. J
Gruß Andreas |
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Kaya
Anmeldedatum: 12.05.2006 Beiträge: 514
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Verfasst am: 08.03.2007, 10:19 Titel: |
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| Zwillingspapa hat Folgendes geschrieben: |
Und hast Du mal Folgendes überlegt: Das eine oder andere Paar, das nicht so genau Bescheid weiß - bzw. für das alles nicht so logisch ist wie für Dich - stellt vielleicht gar keinen Antrag, weil es denkt, dass sie (gemeinsam) über der Einkommensgrenze liegen. J
Gruß Andreas |
Hallo Andreas, ich bearbeite Erziehungsgeld seit Jahren, nunmehr auch Elterngeld.
Also zu der Tatsache, dass das Einkommen desjenigen, der das Kind betreut, NICHT herangezogen wird, kann ich dir versichern, dass dies auch so gehandhabt wird. Hier kannst du dich auf meine Aussage verlassen.
Wo ich dir jedoch absolut recht gebe, dass es einige Paare gibt, die nie einen Antrag gestellt haben, weil sie dachten, es sei das Einkommen beider aus dem Vorjahr heranzuziehen. Hier liegt sicherlich der "hund begraben"....
Mich wundert es nicht mehr, da wir einen Dschungel an Paragraphen und Gesetzen haben, der weltweit einmalig ist. Ob man sich hier rühmen soll, den Spitzenplatz einzunehmen, bezweifle ich sehr stark........
Gruss Kaya |
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emy
Anmeldedatum: 01.03.2007 Beiträge: 1
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Verfasst am: 13.03.2007, 22:51 Titel: Hallo an alle |
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Hallo an alle,
durch die Zeitschrift focus sind wir auf diese seite gestossen und haben uns gefreut, dass es auch noch andere Leute gibt, die mit dem neuen Elterngeldgesetz nicht einverstanden sind.
Wir haben im Oktober 2006 unsere 2.Tochter bekommen. Sie ist gesund und munter, aber für die neue Reglung zu zeitig geboren. Ich bleibe auch nur 1 Jahr zu Hause.
Wir sind der Meinung, dass es ab 01.01.2007 eine Übergangsregelung geben müsste, wo für alle Eltern die sich noch für ein 1.Jahr im Erziehungsjahr befinden neu das Elterngeld berechnet werden müsste. Unser Staat will immer so familien freundlich sein, aber in diesem Fall macht er es sich wieder einfach.
Wir hoffen die Klage wird von vielen unterstützt und sind schon auf nächste Neuigkeiten gespannt.
Grüße aus Sachsen |
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Omimi
Anmeldedatum: 04.05.2006 Beiträge: 1992
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