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NEU: Antrags-Service zum Elterngeld

Elterngeld auch abgelehnt - Der Kampf geht weiter !
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papamichael



Anmeldedatum: 20.01.2007
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BeitragVerfasst am: 02.03.2007, 21:45    Titel: Elterngeld auch abgelehnt - Der Kampf geht weiter ! Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

nachdem ich mich nun ein paar Tage nicht mehr gemeldet habe, gibts neues bei uns. Nachdem das Erziehungsgeld abgelehnt wurde (An Omimi: ERZIEHUNGSGELD Wink ) haben wir am 27.02.2007 das Elterngeld (An Omimi: ELTERNGELD Wink ) beantragt.

Heute kam schon die Antwort, verdammt schnell! Hier ist das Schreiben im Zitat:

-------------------------
Betreff:
Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) in der ab 01.01.2007 geltenden Fassung für Ihr Kind Joshua, geb. am 30.12.2006


Ihr Antrag auf Elterngeld vom 27.02.2007

Sehr geehrte Frau F...,

für Ihr Kind Joshua besteht kein Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG).

Gemäß §27 BEEG besteht für Geburten vor dem 01.01.2007 kein Anspruch auf Elterngeld.

Über Ihren Erziehungsgeldantrag wurde mit Bescheid vom 26.01.2007 entschieden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kreisverwaltung
-------------------------

Also alles in allem noch nicht mal die Mühe gemacht, den Antrag genauer zu prüfen und den Ablehungsbescheid mit Wiederspruchsbelehrung zu erstellen.

Jetzt habe ich von Audreyspapa gelesen, das dieses Schreiben einen Verwaltungsakt darstelt und ich dagegen am Montag Widerspruch einlegen werde.

Dazu werde ich das Schreiben nutzen, das ich im Mitgliederbereich bekomme.

Es gibt ja schon ähnliche Geschichten hier, dies ist unser Erfahrungsbericht.

Ist es also okay, wenn ich Widerspruch einlege?

Viele Grüße
ein mittlerweile köstlich amüsierter
PapaMichael


Zuletzt bearbeitet von papamichael am 05.03.2007, 10:07, insgesamt einmal bearbeitet
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Omimi



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BeitragVerfasst am: 02.03.2007, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
(An Omimi: ERZIEHUNGSGELD ) haben wir am 27.02.2007 das Elterngeld (An Omimi: ELTERNGELD )


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papamichael



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BeitragVerfasst am: 03.03.2007, 14:19    Titel: Antworten mit Zitat

Na komm, war doch nur Spaß Wink

Hast jetzt einen gut Very Happy
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Omimi



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BeitragVerfasst am: 03.03.2007, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

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SimoneE



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Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 04.03.2007, 12:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen,

wollte nur mal kurz was zum Thema Widerspruchsbelehrung sagen. Ist eigentlich saugut für dich wenn die fehlt, das ist nämlich ein atypischer Formfehler und hat meineswissens zur Folge, dass du normalerweise ein Jahr Widerspruchsfrist hast. Bin mal gespannt wie das bei uns läuft, ich beantrage erst morgen mal Erziehungsgeld für unsere am 01.12.2006 geborene Tochter Emily, wir stehen also noch am Anfang der Odyssee.

Juchuhhh, ich sag`s nochmal: "Auf in den Kampf (hechel, prust)...."

Grüßle
SimoneE
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papamichael



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BeitragVerfasst am: 04.03.2007, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Simone,

danke für dein Feedback. Ich meine ich habe von Audreyspapa gelesen, das jedwede Reaktion einen Verwaltungsakt darstellt.

Ich kenne den Herrn von der Kreisverwaltung, und ich weiß das er ein Kettenrauchender, Mittfünfziger ist der in seinem Beamtendasein aufgeht.

Er hat sich (wie von uns erwartet), noch nicht mal die Mühe gemacht alles zu prüfen (er hatte ja auch schon unseren Erziehungsgeldantrag bearbeitet).
Also so wenig Arbeit wie möglich gemacht (das hält Ihn ja davon ab, eine Zigarette nach der anderen zu rauchen und aus dem Fenster zu schauen und den Feierabend abzuwarten) Smile

Mal schauen was er zu unserem Widerspruch sagt, ich halte euch auf dem laufenden.

Uschi und Ihre Beamtenzombies - ich lache mich immer noch scheckig Laughing

Gruß
PapaMichael
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papamichael



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BeitragVerfasst am: 20.03.2007, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

es gibt Neuigkeiten, auch wenn es nur ein Schreiben ist das sich auf den aktuellen Stand unseres Widerspruchs bezieht:

-------------------------
Betreff:
Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) in der ab 01.01.2007 geltenden Fassung für Ihr Kind Joshua, geb. am 30.12.2006


Ihr Antrag auf Elterngeld vom 27.02.2007

Sehr geehrte Frau F...,

wir bestätigen den Eingang Ihres Widerspruches mit Schreiben vom 04.03.2007 gegen unseren Bescheid vom 01.03.2007.

Ihrem Widerspruch können wir nicht abhelfen.

Wir haben Ihren Widerspruch an die zuständige Widerspruchsbehörde abgegeben.

Mit freundlichen Grüßen

---------------------

Was ist denn die zuständige Widerspruchsbehörde? Ist das noch bei uns im Kreis, oder ist dass das Ministerium?

Ich denke, die Reaktion ist okay, und jetzt mahlen die Mühlen weiter, oder was meint Ihr?

Gruß
PapaMichael
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Omimi



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BeitragVerfasst am: 20.03.2007, 13:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kölner schicken nach Münster...
http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=2964

Gruß
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tom667



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Beiträge: 132

BeitragVerfasst am: 20.03.2007, 23:01    Titel: Antworten mit Zitat

Und Münster weist den Einspruch zurück... So steht es in dem Schreiben, dass wir heute aus Münster bekommen haben. Gestern beim Tatort war mir die Stadt noch sympatisch, aber jetzt... Wink

Gruß
Tom
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Omimi



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Beiträge: 1992

BeitragVerfasst am: 20.03.2007, 23:14    Titel: Antworten mit Zitat

Warum geht es nicht wie in Düsseldorf und Hannover

http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=2915&highlight=d%FCsseldorf

http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewtopic.php?t=3083


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janokowski



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Beiträge: 387
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BeitragVerfasst am: 21.03.2007, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, da scheint die Bezirksregierung Münster (wußte gar nicht, daß wir als Aachener dahin gehören) ja wirklich nicht so kooperativ zu sein. Ich hab nämlich auch eine Ablehnung des Widerspruchs bekommen.

Da hat man sich sogar die Müher gemacht eine sehr ausführliche Begründung zu schreiben, die sogar eine subjektive juritische Einschätzung beinhaltet:

"Im Bereich der gewährenden Staatstätigkeit, mit der der Staat auf Grund seiner freien Entschließung durch finanzielle Zuwendungen die wirtschaftliche Lage gewisser Gruppen seiner Bürger erleichtern oder ein bestimmtes Verhalten dieser Gruppen fördern will (hier: Familien mit kleinen Kindern), steht dem Gesetzgeber von vornherein ein weiter Gestaltungsspielraum zu, innerhalb dessen er sein Ermessen ausüben kann, ohne gegen Rechtsvorschriften zu verstoßen. Hier hat er aus Praktikabilitätsgründen zur Abgrenzung von Erziehungsgeld- bzw. Elterngeldberechtigung durch die Einführung einer Stichtagsregelung davon Gebrauch gemacht. Verfassungsrechtliche Bedenken sind dagegen daher nicht ersichtlich."

Die scheinen entweder eine Menge Zeit zu haben in Münster oder die haben ein vorgefertigtes Schreiben bekommen, was ich eher vermute.
Ich werd dann auch mal ein bißchen Zeit investieren und eine schöne Antwort für den Hobby-Juristen entwerfen Mr. Green

Stell ich dann gerne zur allgemeinen Belustigung hier ein.

Liebe Grüße,

Jan
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papamichael



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Wohnort: Leuterod

BeitragVerfasst am: 21.03.2007, 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

danke für die Feedbacks. Also mal angenommen, das geht nach Münster (obwohl ich mir nicht sicher bin, da wir in RLP wohnen).

Dann kommt der Ablehnungsbescheid in X Tagen ... dass heisst prinzipiell für uns dann -> Klage einreichen korrekt?

Gruß
PapaMichael
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papamichael



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Beiträge: 22
Wohnort: Leuterod

BeitragVerfasst am: 23.03.2007, 22:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

jetzt geht es Schlag auf Schlag Shocked

Heute kam folgendes Schreiben von dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, in 76829 Landau (die sind wohl für die Rheinland-Pfälzer zuständig) :

---------------------------------------------------------
Durchführung des Bundeselterngeld und -Elternzeitgesetzes (BEEG)

Ihr Widerspruch vom 04.03.2007, eingegangen am 08.03.2007, gegen den Bescheid der Kreisverwaltung Westerwaldkreis vom 01.03.2007

Sehr geehrte Frau F.,

Ihr. o.a. Widerspruch wurde mir zuständigkeitshalber vom Jugendamt zugeleitet. Er ist am 16.03.2007 hier eingegangen.

Das Verfahren wird Ihrer Bitte entsprechend zunächst ausgesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
.... Unterschrift ....

------------------------------------------------

Ich denke das sind gute Nachrichten, damit sind wir durch mit dem Thema und müssen nicht klagen, oder wie seht Ihr das?

Grüße
PapaMichael

Joshua vs. Bundesrepublik Deutschland
1 : 0 Very Happy
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Fresetho



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Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 24.03.2007, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr alle,

ich melde mich das erste Mal in diesem Forum und möchte dies zunächst einmal dazu nutzen, allen Initiatoren ein mächtig großes Lob auszusprechen. Euer Engagement ist wirklich klasse und uns war sofort klar, dass wir dem Verein beitreten müssen (unsere Tochter Josefine wurde am 26.8.2006 geboren). Nun haben wir Anfang März Elterngeld beantragt und auch innerhalb einer Woche eine Ablehnung vom ZBFS München erhalten. Der Widerspruch dazu geht Montag dank Eurer Hilfe raus. Bin gespannt, wie die Oberbayern mit diesem Thema umgehen werden.

Viele Grüße, Fresetho

P.S. Das ziehen wir durch!!
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juliane



Anmeldedatum: 05.01.2007
Beiträge: 127

BeitragVerfasst am: 04.04.2007, 10:30    Titel: Widerspruch Antworten mit Zitat

Hallo Michael,
wollte mal kurz berichten, dass meine Ablehnung innerhalb von 6 Tagen da war. Unglaublich! Da werde ich mich mit dem Widerspruch auch sputen. Welche Mitgliedszahl soll ich denn für die Initiative einsetzen? Lieber ein bisschen aufrunden? Außerdem hat man mir freigestellt, den Widerspruch beim Jugendamt oder gleich beim Landesamt einzulegen. Was ist besser? Um Zeitschinden geht es mir nicht Smile

Grüße,
Juliane
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