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Elterngeld Betragsgrenzen

Das Elterngeldgesetz sieht bei der Elterngeldhöhe sowohl einen Mindest- als auch einen Höchstbetrag vor.

Den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro monatlich erhalten alle Elternteile, die aufgrund der Betreuung ihres Kindes gar nicht bzw. nicht voll erwerbstätig sind. Das sog. Mindestelterngeld wird auch gezahlt, wenn im maßgeblichen Zeitraum vor der Geburt des Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wurde (§ 2 Abs. 5 BEEG).

Der Höchstbetrag an Elterngeld liegt bei maximal 1.800 Euro pro Lebensmonat Ihres Kindes. (§ 2 Abs. 5 BEEG).

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Detaillierte Informationen zu den Elterngeld Betragsgrenzen finden Sie auf den folgenden Seiten.

Elterngeld Antragsservice

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Herr Tell
• Autor des Buches "Das neue Elterngeld" (Rehm-Verlag)
• Elterngeld Experte in TV (ARD, SWR), Hörfunk und Presse
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Frau HerfurthFrau Hähnert
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