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| Michael Tell | Christine Herfurth |
Details (Michael Tell):
Sie haben die Wahl: Zusammenveranlagung oder getrennte Steuererklärungen
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können grundsätzlich zwischen der getrennten Veranlagung und der Zusammenveranlagung wählen (§ 26 Abs. 1 EStG).
Bei der getrennten Veranlagung von Ehegatten (§ 26 a EStG) werden die Einkünfte für jeden Ehepartner gesondert ermittelt und nur ihm zugerechnet. Steuerpflichtiger ist der jeweilige Ehegatte; jeder Ehegatte ist auch verpflichtet, eine eigene Steuererklärung abzugeben.
Bei der Zusammenveranlagung (§ 26 b EStG) werden dagegen die Einkünfte, die die Ehegatten erzielt haben, zusammengerechnet. Die Ehegatten, die eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben haben, werden gemeinsam als Steuerpflichtiger behandelt. Die Einkommensteuer wird sodann durch die Anwendung des sog. Splittingverfahrens ermittelt.
Das bedeutet, die Einkommensteuer beträgt (lediglich) das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres gemeinsam zu versteuernden Einkommens ergibt (§ 32 a Abs. 5 EStG). Da die Progression bei Anwendung des Splittingtarifs geringer ist und der Grundfreibetrag in jedem Fall (auch bei Alleinverdienern) doppelt berücksichtigt wird, ergibt sich hieraus im Regelfall ein Steuervorteil für die Ehegatten, die unterschiedlich hohe Einkünfte erzielen.
Aus dem vorigen Text kann mann für das Ehegattensplitting das folgende Vorgehen ableiten:
1. Schritt: Das zu versteuernde Einkommen der beiden Ehegatten wird zusammengerechnet (Gemeinschaftseinkommen).
2. Schritt: Das Gemeinschaftseinkommen wird durch 2 geteilt, also halbiert (Halbiertes Gemeinschaftseinkommen).
3. Schritt: Die Steuer für das halbierte Gemeinschaftseinkommen wird ermittelt. (Steuer - Halbiertes Gemeinschaftseinkommen)
4. Schritt: Die Steuer des halbierten Gemeinschaftseinkommens wird mit verdoppelt (mit 2 multipliziert)
Warum eine so komplizierte Berechnung?
Der Einkommensteuertarif verläulft progressiv, dadurch wird der erste eingenommene Euro weniger stark besteuert wie der letzte Euro. Es gibt für die einzelnen eingenommen Euros also unterschiedliche Steuersätze. Durch das Verfahren des Ehegattensplittings, wird die Spitze der Einkünfte für die Steuerberechnung gekappt. Dadurch wird die Besteuerung insgesamt "günstiger".
Wann ist das Ehegattensplitting vorteilhaft?
Das Ehegattensplitting lohnt sich dann, wenn beide Ehegatten unterschiedlich hohe Einkünfte erzielen. Als Daumenregel gilt: Wenn die Ehegatten unterschiedlich hohe Einküfte erzielen, lohnt sich das Ehegattensplitting. Wenn beide Ehegatten ein etwa gleich hohes Einkommen erzielen, lohnt sich das Ehegattensplitting nicht.
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