Zusätzlich zum Kinderfreibetrag (€ 3.648 / € 1.824) wird ein Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung in Höhe von € 2.160 für ein Elternpaar (€ 1.080 je Elternteil) gewährt.
Dieser stellt den allgemeinen Betreuungsbedarf, den Erziehungsbedarf und den allgemeinen Ausbildungsbedarf als Teil des Existenzminimums eines Kindes steuerfrei. Den Freibetrag erhalten alle Kinder von 0 - 27 Jahren (bei Wehr- und Zivildienst ggf. verlängert).
Hat das Kind seinen Wohnsitz bei nur einem Elternteil, kann dieser dennoch den gesamten Freibetrag steuerlich geltend machen.
Werden die Abzugsvoraussetzungen nicht während des ganzen Jahres erfüllt, wird der Freibetrag gezwölftelt (Monatsprinzip). Die zuständige Finanzverwaltung überprüft automatisch, ob die Steuerersparnis aus Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung höher ist als das erhaltene Kindergeld.