Die Prüfung Ihres Elterngeldbescheides

Haben Sie mehr Elterngeld erwartet? Auch Sachbearbeiter machen Fehler. Lassen Sie Ihren Bescheid von einem Fachanwalt für Sozialrecht prüfen.

Sie haben Ihren Elterngeldantrag nach bestem Wissen ausgefüllt und bei der zuständigen Behörde eingereicht. Nun haben Sie Ihren Elterngeldbescheid erhalten und wundern sich, weil Sie mit mehr Elterngeld gerechnet hatten. Was ist schiefgelaufen?

Es gibt verschiedene Gründe, warum Ihre Erwartungen an das Elterngeld nicht erfüllt wurden:

  • Sie haben den Elterngeldantrag ohne vorherige Beratung ausgefüllt.
  • Bei der Bearbeitung Ihres Elterngeldantrags wurden Fehler gemacht.
  • Sie sind davon ausgegangen, dass Ihr zuständiger Sachbearbeiter Sie auf Verbesserungsoptionen hinweist.
  • Sie haben nicht gewusst, dass Ihr Dienstwagen im Bezugszeitraum als Einkommen angerechnet wird.
  • Sie haben die Bezugsmonate falsch verteilt und bekommen durch eine Betriebseinnahme nun während der gesamten Bezugszeit nur den Mindestbetrag statt erwarteter 1.800 Euro.
  • Sie haben aus Unkenntnis ungünstige Einkommensprognosen getroffen und müssen nun viel Elterngeld zurückzahlen.
  • Sie haben gedacht, dass Sie keinen Anspruch auf das Elterngeld haben, weil Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht erwerbstätig waren.

Auch wenn Sie Ihren Elterngeldantrag schon gestellt und den Elterngeldbescheid bereits erhalten haben, gibt es Möglichkeiten, gegen den bereits rechtskräftigen Bescheid vorzugehen.

Leider können wir die Bescheidprüfung nicht mehr anbieten. Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Sozialrecht in Ihrer Umgebung, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützt.

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