Ehepaar mit Mehrlingsgeburt, beide verdienen vor der Geburt jeweils 3.200 brutto (Junges Akademikerpaar):
Mit der Steuerklassenkombination IV/IV haben beide zusammen damit vor der Geburt 3.700 Euro netto zur Verfügung. Nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags liegt das für das Elterngeld maßgebliche Einkommen bei 1.775 Euro. Das Elterngeld für den betreuenden Elternteil entspricht bei Geburt eines Kindes 67 Prozent des wegfallenden Einkommens und damit 1.190 Euro. Bei einer Geburt von Zwillingen erhöht sich das Elterngeld für das zweite Kind pauschal um 300 Euro auf 1.490 Euro. Durch Wechsel in die Steuerklasse III erhöht sich das Nettoeinkommen des arbeitenden Partners auf rund 2180 Euro. Dann verfügt die Familie über ein Einkommen von insgesamt etwa 3.975 Euro, 275 Euro mehr als vor der Geburt der Zwillinge. Für jedes weitere Kind wird das Elterngeld wiederum um 300 Euro angehoben, bei Drillingen ergibt sich ein Elterngeld von 1.790 Euro. Das Elterngeld kann bei Mehrlingsgeburten auch über den Maximalbetrag von 1.800 Euro hinausgehen.