Beispiel 1
Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 brutto im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein unter dreijähriges Kind
Vor der Geburt des zweiten Kindes erhält der erwerbstätige Ehepartner in der Steuerklasse III ein Nettoeinkommen in Höhe von rund 2.330 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie netto 2.480 Euro zur Verfügung. Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Für den Zeitraum, in dem das ältere Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält die Familie zusätzlich den Geschwisterbonus. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes, jedoch mindestens 75 Euro. Somit beträgt das gesamte Elterngeld der Familie 375 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 3.025 Euro im Monat, das sind über 20 Prozent mehr als vorher.
Beispiel 2
Ehepaar, mit zwei Kindern (3 und 5 Jahre). Beide verdienen vor der Geburt des Kindes jeweils 2.000 brutto (Busfahrer und Verwaltungsangestellte):
Bei Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV erhält jeder der Partner etwa 1.300 Euro netto. Nach Abzug des Werbungskostenpauschbetrags liegt das für das Elterngeld maßgebliche Einkommen bei 1.225 Euro. Das Elterngeld für den betreuenden Elternteil beträgt dann gut 820 Euro. Für den Zeitraum in dem das älteste Kind das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält die Familie zusätzlich einen Geschwisterbonus in Höhe von 10 Prozent des ihr zustehenden Elterngeldes, also 82 Euro.
Das Nettoeinkommen des Partners steigt durch Wechsel in die Steuerklasse III auf rund 1530 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld ergibt sich damit ein Familieneinkommen von knapp 2.900 Euro, das sind fast 100 Prozent des vorherigen Familieneinkommens.