Ehepaar, ein Partner verdient vor der Geburt 2.900 Euro brutto im Monat (Ingenieur), der andere Partner 400 Euro brutto aus einer vom Arbeitgeber pauschal versteuerten geringfügigen Beschäftigung:
Die Steuerklasse III findet Anwendung. Das gemeinsame Nettoeinkommen vor der Geburt liegt bei 2.420 Euro, wovon 400 Euro auf den Partner mit der geringfügigen Beschäftigung entfallen. Der nach der Geburt nicht mehr erwerbstätige Partner mit der geringfügigen Beschäftigung erhält ein Elterngeld von 390 Euro, das sind fast 100% seines bisherigen Nettoeinkommens. Der Grund hierfür liegt in der Anhebung der Ersatzrate bei kleinen Einkommen. Ohne die Anhebung würde das Elterngeld nur dem Mindestbetrag von 300 Euro entsprechen, so erhält die Familie rund 90 Euro mehr. Das verfügbare Familieneinkommen aus Nettolohn, Kinder- und Elterngeld von 2.580 Euro liegt damit um 160 Euro über dem früheren Wert.