Ehepaar, ein Partner verdient 3.500 Euro brutto im Monat (Akademiker/in), der andere Partner ist nicht erwerbstätig, sondern betreut ein bereits über drei Jahre altes Kind:
Vor der Geburt des zweiten Kindes erhält der erwerbstätige Ehepartner in der Steuerklasse III ein Nettoeinkommen in Höhe von rund 2.330 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie netto 2.480 Euro zur Verfügung.
Übernimmt der nicht erwerbstätige Partner auch weiter die Betreuung, erhält die Familie den Mindestbetrag des Elterngelds von 300 Euro. Sie verfügt damit zusammen mit dem Kindergeld für das zweite Kind über 2.950 Euro im Monat, das sind knapp 20 Prozent mehr als vorher.
Wenn der bisher erwerbstätige Partner seine Erwerbstätigkeit nun um gut ein Viertel reduziert und netto 600 Euro weniger verdient, erhält er ein Elterngeld von rund 400 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld hat die Familie gut 2.430 Euro im Monat zur Verfügung. Das sind fast 100 Prozent des vorherigen Einkommens.