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Beispiele mit Alleinerziehenden

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Alleinerziehende mit einem Erwerbseinkommen von 2.400 Euro brutto vor der Geburt, bisher kinderlos:

Vor der Geburt des Kindes fand die Steuerklasse I Anwendung. Das für das Elterngeld maßgebliche Einkommen nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten liegt bei 1410 Euro. Nach der Geburt des Kindes besteht ein Anspruch auf Elterngeld in Höhe von knapp 950 Euro. Zusätzlich hat die Mutter nun einen Anspruch auf Wohngeld in Höhe von rund 120 Euro sowie Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz in Höhe von 127 Euro. Zusammen mit dem Kindergeld beträgt das Familieneinkommen dann gut 1.350 Euro im Monat. Als echte Alleinerziehende erhält sie diese Leistung über 14 Monate.