Beispielhafte Ermittlung der relevanten Kalendermonate
Frau Roth bekam am 07.01.2007 ihr erstes Kind. Für das Kind hat sie vom 07.01.2007 bis zum 06.01.2008 Elterngeld bezogen. Am 07.01.2008 nimmt sie wieder eine Erwerbstätigkeit auf. Ihr zweites Kind wird am 14.08.2008 geboren. Sie bekommt ab dem 03.07.2008 Mutterschaftsgeld. Ab dem 04.06.2008 erkrankt sie schwangerschaftsbedingt und kann nur noch eingeschränkt arbeiten.
Der letzte Kalendermonat vor der Geburt ist der Juli 2008. Da Frau Roth im Juli Mutterschaftsgeld bekommt, wird dieser Kalendermonat nicht berücksichtigt. Der nächste Kalendermonat, Juni 2008, fällt ebenfall heraus, da Frau Roth in dem Kalendermonat wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung nur ein reduziertes Einkommen erhält.
Im Mai 2008 liegt keine Voraussetzung zur Nichtberücksichtigung vor. Dieser Monat ist folglich der letzte Monat vor der Geburt, der bei der Ermittlung des Einkommens Berücksichtigung findet. Von April 2008 bis Februar 2008 liegen ebenfalls keine Gründe vor. Somit werden auch diese Monate zur Einkommensermittlung herangezogen.
Die Monate Januar 2008 bis Januar 2007 werden nicht berücksichtigt, da Frau Roth in dieser Zeit Elterngeld für ein älteres Kind erhalten hat. Der nächste Monat ist der Dezember 2006. Im Beispiel hat Frau Roth vor dem ersten Kind kein Mutterschaftsgeld bezogen, also können die Monate Dezember 2006 bis Mai 2006 zur Einkommensermittlung herangezogen werden.
Tabelle zur beispielhaften Bestimmung der relevanten Monate:
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Monat
August 2008 Juli 2008 Juni 2008 Mai 2008 April 2008 März 2008 Februar 2008 Januar 2008 Dezember 2007 November 2007 Oktober 2007 September 2007 August 2007 Juli 2007 Juni 2007 Mai 2007 April 2007 März 2007 Februar 2007 Januar 2007 Dezember 2006 November 2006 Oktober 2006 September 2006 August 2006 Juli 2006 Juni 2006 Mai 2006 |
Relevanter Monat
Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja |
Anmerkung
Kalendermonat der Geburt Bezug von Mutterschaftsgeld Schwangerschaftsbdingte Erkrankung Keine Anmerkung Keine Anmerkung Keine Anmerkung Keine Anmerkung Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Elterngeld für älters Kind bezogen Keine Anmerkung Keine Anmerkung Keine Anmerkung Keine Anmerkung Keine Anmerkung Keine Anmerkung Keine Anmerkung Keine Anmerkung |
Für die Berechnung des Elterngeldes werden im Beispiel also die Erwerbseinkommen der Monate Mai 2006 bis Dezember 2006 und Januar 2008 bis Mai 2008 betrachtet. Das Kind wird am 14.08.2008 geboren. Der erste Betrachtungsmonat ist der Mai 2006. Anhand des Beispiels ist erkennbar, dass auch ältere Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes Berücksichtigung finden können.
Tipp:
Bewahren Sie Ihre Lohn- und Gehaltsbescheinigungen auf. Wenn Sie einen Elterngeld-Antrag stellen benötigen Sie gegebenenfalls auch die Bescheinigungen aus Jahren, die länger zurückliegen. Sollten Sie einen Einkommensnachweis mittlerweile nicht mehr in Ihren Unterlagen haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Auch Ihre vorigen Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihnen die nötigen Informationen zu liefern.