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Michael TellChristine Herfurth

Details (Michael Tell):

Relevante Kalerndermonate

Beispiel zur Ermittlung der relevanten Kalendermonate

Frau Roth bekam am 07.01.2007 ihr erstes Kind. Für das Kind hat sie vom 07.01.2007 bis zum 06.01.2008 Elterngeld bezogen. Am 07.01.2008 nimmt sie wieder eine Erwerbstätigkeit auf. Ihr zweites Kind wird am 14.08.2008 geboren. Sie bekommt ab dem 03.07.2008 Mutterschaftsgeld. Ab dem 04.06.2008 erkrankt sie schwangerschaftsbedingt und kann nur noch eingeschränkt arbeiten.

Der letzte Kalendermonat vor der Geburt ist der Juli 2008. Da Frau Roth im Juli Mutterschaftsgeld bekommt, wird dieser Kalendermonat nicht berücksichtigt. Der nächste Kalendermonat, Juni 2008, fällt ebenfall heraus, da Frau Roth in dem Kalendermonat wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung nur ein reduziertes Einkommen erhält.

Im Mai 2008 liegt keine Voraussetzung zur Nichtberücksichtigung vor. Dieser Monat ist folglich der letzte Monat vor der Geburt, der bei der Ermittlung des Einkommens Berücksichtigung findet. Von April 2008 bis Februar 2008 liegen ebenfalls keine Gründe vor. Somit werden auch diese Monate zur Einkommensermittlung herangezogen.

Die Monate Januar 2008 bis Januar 2007 werden nicht berücksichtigt, da Frau Roth in dieser Zeit Elterngeld für ein älteres Kind erhalten hat. Der nächste Monat ist der Dezember 2006. Im Beispiel hat Frau Roth vor dem ersten Kind kein Mutterschaftsgeld bezogen, also können die Monate Dezember 2006 bis Mai 2006 zur Einkommensermittlung herangezogen werden.

Tabelle zur beispielhaften Bestimmung der relevanten Monate:

Monat
August 2008
Juli 2008
Juni 2008
Mai 2008
April 2008
März 2008
Februar 2008
Januar 2008
Dezember 2007
November 2007
Oktober 2007
September 2007
August 2007
Juli 2007
Juni 2007
Mai 2007
April 2007
März 2007
Februar 2007
Januar 2007
Dezember 2006
November 2006
Oktober 2006
September 2006
August 2006
Juli 2006
Juni 2006
Mai 2006
Relevanter Monat
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja
Anmerkung
Kalendermonat der Geburt
Bezug von Mutterschaftsgeld
Schwangerschaftsbdingte Erkrankung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Elterngeld für älters Kind bezogen
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung
Keine Anmerkung

Für die Berechnung des Elterngeldes werden im Beispiel also die Erwerbseinkommen der Monate Mai 2006 bis Dezember 2006 und Januar 2008 bis Mai 2008 betrachtet. Das Kind wird am 14.08.2008 geboren. Der erste Betrachtungsmonat ist der Mai 2006. Anhand des Beispiels ist erkennbar, dass auch ältere Einkommen bei der Berechnung des Elterngeldes Berücksichtigung finden können.

Tipp:
Bewahren Sie Ihre Lohn- und Gehaltsbescheinigungen auf. Wenn Sie einen Elterngeld-Antrag stellen benötigen Sie gegebenenfalls auch die Bescheinigungen aus Jahren, die länger zurückliegen. Sollten Sie einen Einkommensnachweis mittlerweile nicht mehr in Ihren Unterlagen haben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Auch Ihre vorigen Arbeitgeber sind verpflichtet, Ihnen die nötigen Informationen zu liefern.


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