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Sie sind nur noch einen kleinen Schritt vom Elterngeld entfernt ...
Bitte lesen Sie sich die Aussagen zur Erwerbstätigkeit in Ruhe durch und wählen Sie dann die für Ihren Fall Passende aus. Es geht hierbei nicht um Ihre Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes, sondern um Ihre Erwerbstätigkeit nach der Geburt des Kindes, also um den Zeitraum in dem Sie Elterngeld beziehen möchten.
Ich bin zwar der Vater oder die Mutter des Kindes, aber ich kann die Betreuung und Erziehung des Kindes aus einem wichtigen Grund nicht sofort nach der Geburt aufnehmen.
Die obige Aussgae trifft auf mich zu.
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Ich bin nicht der Vater oder die Mutter des Kleinen, aber ich betreue und erziehe ihn in meinem Haushalt und habe die Anerkennung der Vaterschaft beantragt.
Die obige Aussgae trifft auf mich zu.
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Ich bin nicht der Vater oder die Mutter des Kleinen, aber ich betreue und erziehe ihn in meinem Haushalt und es ist noch keine Entscheidung über die Vaterschaftsfeststellung nach §1600d BGB getroffen worden.
Die obige Aussgae trifft auf mich zu.
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Ich bin die Frau des Kindesvaters oder der Mann der Kindesmutter und betreue und erziehe das Kind in meinem Haushalt.
Anmerkung: Für gleichgeschlechtliche "Ehen", die sogenannten Lebenspartnerschaften, gilt diese Aussage sinngemäß.
Die obige Aussgae trifft auf mich zu.
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