Ich habe eine deutsche Staatsangehörigkeit aber wegen einer Entsendung ins Ausland durch meinen Arbeitgeber oder Dienstherrn, wegen meiner Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder Entwicklungshelferin, wegen einer Tätigkeit bei einer internationalen Organisation oder einer nach §123a Beamtenrechtsrahmengesetz zugewiesenen Tätigkeit
vorübergehend weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
Anmerkung:
Dasselbe gilt auch für die mit dem Entsandten in einem Haushalt lebenden Ehegatten, Ehegattinnen, Lebenspartner und Lebenspartnerinnen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, und zwar unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus in Deutschland.
Die obige Aussgae trifft auf mich zu.